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Recht, Tipps

OGH meldet sich bei Sammelklagen VKI gegen AWD zu Wort

Wien. In den fünf Sammelklagen des VKI gegen den AWD geht es um die Ansprüche von 2500 Geschädigten (Streitwert 40 Mio. Euro). Nach Zulassung aller Klagen war ein Stillstand eingetreten, der AWD hatte gegen verfahrensleitende Beschlüsse der Richter Rekurse eingebracht.

Solche Rekurse seien jedoch nach der Zivilprozessordnung unzulässig. „Das hat in den Sammelklagen I und II bereits das Oberlandesgericht Wien ausgesprochen. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) endgültig einen Schlussstrich gezogen: Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar“, freut sich der VKI in einer Aussendung. Der AWD sieht sich dagegen in seiner Strategie prinzipiell bestätigt.

Laut VKI müssen als Konsequenz der OGH-Entscheidung nun in den Sammelklagen I – III weitere Verhandlungen ausgeschrieben werden.

Der AWD hält dazu in einer Aussendung fest, dass der OGH sich zwar der Argumentation des AWD nicht angeschlossen habe, was die Offenlegung der Rahmenvereinbarung zwischen VKI, Prozessfinanzierer Foris u.a. betreffe. Mit dem Hinweis des OGH auf die Zulässigkeit des Rechtsmittels und der von AWD gesuchten Rechtssicherheit bei gegenständlicher Rechtsfrage sei aber auch den Vorwürfen des VKI betreffend Verfahrensverzögerung „jede Berechtigung genommen“. Der Rekurs selbst sei auch laut OGH zulässig gewesen.

Schwere Geschütze aufgefahren

In diesem Zusammenhang sei zudem zu erwähnen, dass das Handelsgericht Wien bereits im April 2010 den VKI zur Vorlage der Rahmenvereinbarung aufgefordert hatte, welche dieser erst rund 5 Monate später auszugsweise dem Gericht vorlegte. „Einmal mehr ist zudem festzuhalten, dass der VKI von Anfang an stur auf einer Pauschallösung bestand, bei der zuerst der Prozessfinanzierer FORIS und die Anwälte verdienen“, so der AWD: „Die Anleger erhalten erst am Schluss was noch übrig bleibt. Eine Einzelfallgerechtigkeit für den Anleger gibt es hier nicht und wird vom VKI offenbar auch gar nicht angestrebt.“

Der VKI sieht dagegen den AWD im Zugzwang: dieser einige sich systematisch mit einzelnen Anlegern unter der Voraussetzung, dass diese darüber Stillschweigen bewahren – und verhindere so eine Lösung für alle.

Link: VKI

Link: AWD

 

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