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Recht, Tipps

ÖAMTC: Wo in Europa Rauchverbote auf die Reisenden lauern – und wie hart gestraft wird

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Wien. Auf Reisen kann das Anzünden einer Zigarette teuer zu stehen kommen, warnt der ÖAMTC:In immer mehr Ländern gelten Rauchverbote, deren Missachtung oftmals mit hohen Geldbußen bestraft wird. Dazu zählen auch beliebte Urlaubsländer wie Italien, Kroatien oder Griechenland.

„In Spanien wurde z. B. das bestehende Rauchverbot heuer verschärft – Geldbußen von bis zu 593 Euro drohen bei Nichtbeachtung“, so ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. Sogar im eigenen Auto entgeht man dem Rauchverbot nicht.

So ist in Griechenland das Lenken eines Fahrzeugs mit brennender Zigarette beispielsweise nicht gestattet, wenn Kinder befördert werden, heißt es in einer Aussendung des Automobilklubs. Die Regelungen in einelnen Ländern Europas (Quelle: ÖAMTC):

  • Deutschland: Das Rauchverbot gilt in zahlreichen Bars und Restaurants. Die Regelungen können allerdings je nach Bundesland variieren. Ebenfalls ist das Rauchen in den Zügen der Deutschen Bahn und in Taxis untersagt.
  • Frankreich: Rauchverbot in allen öffentlich genutzten Räumen, wie z. B. Restaurants, Bistros usw. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.
  • Griechenland: Es herrscht ein Rauchverbot in Cafés, Bars und Restaurants. Lokalbesitzer, deren Betrieb maximal 70 m² groß ist, können selbst entscheiden, ob Rauchen erlaubt oder verboten ist. „Zudem darf in öffentlichen und privaten Fahrzeugen nicht geraucht werden, wenn Kinder unter 12 Jahren mit an Bord sind“, weiß die ÖAMTC-Expertin.
  • Italien: Rauchverbot gilt in Restaurants, Bars usw. sowie in allen öffentlichen Einrichtungen. Ausnahme bilden geschlossene Räume mit eigener Lüftung. Bei Nichtbeachtung des Verbots drohen hohe Geldbußen.
  • Kroatien: In allen öffentlichen Einrichtungen ist das Anzünden einer Zigarette nicht gestattet. In einigen Lokalen und Gasthäusern bis 50 m² ist das Rauchen aber erlaubt. Für größere Lokale besteht die Möglichkeit, einen eigenen Raucherraum einzurichten.
  • Spanien: Es darf ohne Ausnahme nur noch draußen geraucht werden – wobei Rauchen auch bei Kinderspielplätzen und Schulhöfen untersagt ist. Das Einrichten von speziellen Raucherräumen ist nicht gestattet. Auch in kleinen Stehkneipen an den Straßenecken ist Rauchen strafbar. Verstöße gegen das Rauchverbot werden mit Strafen bis zu 593 Euro geahndet.
  • Türkei: Das Rauchen ist in Bars, Restaurants, öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln nicht gestattet. Bei Missachtung drohen Strafen von umgerechnet ca. 35 Euro.
  • Ungarn: In allen öffentlichen Einrichtungen gilt „Rauchen verboten“.

Link: Länderspezifische Rauchverbote (ÖAMTC)

 

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