
Wien. Anwaltsrechnung auf Mausklick bzw. Fingerdruck: Unter tarif.manz.at ist der neue „Manz Tarifrechner Lite“ online gegangen.
Mit dem Gratistool können Anwälte in Sekundenschnelle am PC oder Smartphone ihr Honorar berechnen. Nach drei Eingabe-Schritten steht das Resultat am Bildschirm, so der Verlag. Auch interessierte Klienten dürfen anklicken – sollten sich dafür aber mit den Tarifregeln der Anwälte auskennen.
Vorteil des neuen Tools für die Profis: Das umständliche Blättern im „Handtarif“ falle somit weg, heißt es in einer Aussendung von Manz. Den Tarifrechner gibt es sowohl online für den PC wie auch für mobile Endgeräte (iPhone, iPad, Android) optimiert und somit „ideal für den Einsatz bei Gericht“, wie es weiter heißt. Das errechnete Ergebnis kann als PDF ausgedruckt bzw. per Email versendet werden.
Grundlage für den Rechtsanwaltstarif ist das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), BGBl 189/1969, idF BGBl I 132/2001.
Erst unlängst hat der Verlag seine Rechtsuche (www.rechtsuche.at) gelauncht, nun sei der Manz Tarifrecher Lite die zweite unentgeltliche Online-Applikation.
Link: Manz