Peter Kolba © VKI
Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in einem Musterprozess gegen die Bank Austria gepunktet: Der Bankberater hatte einer durchaus versierten Anlegerin den Kauf von 2.000 Stück Aktien der CA-Immo empfohlen. Diese Aktien seien sicherer als andere Aktien, da dahinter Immobilien stünden und mit einem sicheren Ertrag von fünf Prozent zu rechnen sei.
Das Oberlandesgericht bestätigte nun ein Urteil des Handelsgerichtes Wien, wonach die Konsumentin von der Bank in Irrtum geführt worden sei und daher den Aktienkauf zu Recht wegen Irrtums anfechte. Dass es sich bei ihr um eine erfahrene Anlegerin handelt, schadet nicht.
Die Gerichte gehen – auch im Lichte der Judikatur des Obersten Gerichtshofes – von einem wesentlichen Geschäftsirrtum aus, heißt es in einer Aussendung des VKI: Dieser liege vor, wenn der Erwerber meine, dass das von ihm erworbene Wertpapier anders als andere Aktien ein grundlegend geringeres Risiko des Kursverlustes oder langfristigen Ausfalles hätte.
Die Bank wurde – Zug um Zug gegen Herausgabe der Aktien – auf Zahlung des Kaufpreises von rund 45.000 Euro verurteilt. Die Revision wurde als nicht zulässig erklärt. Wörtlich heißt es in dem beim VKI abrufbaren Gerichtsentscheid: „Die ordentliche Revision ist mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig, zumal der Oberste Gerichtshof in jüngster Zeit in vergleichbaren Konstellationen mehrfach iSd Berufungsgerichts entschieden hat.“
Link: VKI-Rechtsportal