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Recht, Tipps

Das Jahr 2012 bringt Neues für Autofahrer: Rettungsgasse ist Pflicht, Gebühren steigen

Wien. Auf die Autofahrer kommen in Österreich 2012 einige Neuerungen zu. So muss ab 1. Jänner des neuen Jahres die sogenannte Rettungsgasse auf Autobahnen bzw. Schnellstraßen freigehalten werden, damit Einsatzfahrzeuge passieren können.

Auch die Gebühren steigen, etwa bei der Autobahnvignette.

Der ÖAMTC hält einen Überblick über die Neuerungen parat:

  • Mit 1. Jänner 2012 treten die Bestimmungen für die Rettungsgasse in Kraft: Die Rettungsgasse ist eine frei bleibende Fahrgasse zwischen Fahrstreifen einer Autobahn oder Autostraße. Sie soll das schnellere Vorwärtskommen von Einsatzfahrzeugen bei einem Stau ermöglichen. Die Rettungsgasse muss schon bei Entstehen eines Staus gebildet werden, nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird.
  • Spätestens am 1. Februar 2012 muss die neue, petrolfarbene Autobahnvignette aufgeklebt sein (die alte gilt noch bis 31. Jänner 2012). Die Preise wurden an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und um 1,7 Prozent angehoben. So kostet die Jahresvignette jetzt 77,80 Euro.
  • Ab 1. März 2012 werden die Gebühren in den Wiener Kurzparkzonen angehoben: Eine halbe Stunde Parkzeit kostet einen Euro statt bisher 60 Cent, für eine Stunde muss man in Zukunft zwei Euro zahlen, für zwei Stunden statt 2,40 sogar vier Euro. Auch die Gebühren für Falschparken werden angehoben: von 21 auf 36 Euro. Verbilligt wird lediglich das Parkpickerl für Anrainer (120 statt 135 Euro). Die Abschleppgebühr wird um 25,9 Prozent auf 242 Euro erhöht. Geplant ist außerdem die Ausdehnung der Kurzparkzonen.
  • Ab 14. Juni 2012 gelten bestehende Kinder-Miteintragungen im Reisepass gelten nicht mehr, das heißt: jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Reisen Minderjährige mit Oma, Tante, anderen Begleitpersonen oder alleine ins Ausland, ist es empfehlenswert, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen, so der ÖAMTC.
  • Ab 1. November 2012 gibt es Neuerungen rund um Pkw-Reifen. Alle in der EU verkauften Pkw-Reifen müssen mittels Aufkleber oder Informationsblatt punkto Rollwiderstand, Nassbremsen und Abrollgeräusch gekennzeichnet werden („Reifenlabel“). Neu in der EU typisierte Reifen-Modelle müssen Grenzwerte beim Nassbremsen sowie neue Grenzwerte beim Rollwiderstand und dem Abrollgeräusch erfüllen. Verpflichtend sind ein Reifendruck-Kontrollsystem für alle neu in der EU typisierten Pkw-Modelle der Klasse M1 und eine Gangwechselanzeige für alle neu in der EU typisierten Pkw-Modelle der Klasse M1 bis 2610 kg Bezugsmasse.

Link: ÖAMTC

 

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