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Recht, Tipps

AWD: 2300 ehemalige Kunden schließen sich strafrechtlichem Ermittlungsverfahren an (Update)

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt gegen den AWD Österreich für rund 2.500 Kunden zivilrechtliche Sammelklagen mit einem Gesamtstreitwert von rund 40 Mio. Euro mit dem Vorwurf der „systematischen Fehlberatung“ im Zuge der Vermittlung von Immofinanz- und Immoeast-Aktien.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft für Korruption und Wirtschaftsdelikte führt nun gegen den AWD ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Rund 2.300 Teilnehmer der Sammelklage sollen sich diesem Verfahren nun als Privatbeteiligte angeschlossen haben, erklärt der VKI. 

Während in den zivilrechtlichen Sammelklagen des VKI gegen den AWD sich die Gerichte laut VKI seit Jahren mit „den Einwendungen des AWD“ befassen und noch kein Geschädigter zur behaupteten Fehlberatung vernommen werden konnte, laufen bei der Staatsanwaltschaft nun auch strafrechtliche Ermittlungen, heißt es in einer Aussendung des VKI. Der AWD hat die Vorwürfe in der Vergangenheit stets zurückgewiesen.

Rund 2.300 Teilnehmer der Sammelklagen des VKI haben nun über Rechtsanwalt Stephan Briem ihren Anschluss als Privatbeteiligte an diesem Verfahren erklärt.

VKI fühlt sich durch neues Verfahren bestätigt

„Der Anschluss der Geschädigten am Ermittlungsverfahren zeigt die Dimension der Vorwürfe gegen den AWD – der heute eine Tochter der schweizerischen Swiss Life ist – auf. Die Geschädigten haben die Hoffnung, dass die Gerichte die Vorwürfe umfassend aufklären werden und nehmen daher als Privatbeteiligte auch am strafrechtlichen Ermittlungsverfahren teil“, erklärt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Update:

Die offizielle Stellungnahme des AWD Österreich:“Auch durch diesen Privatbeteiligtenanschluss ändert sich nichts an der Haltlosigkeit der vom VKI in seiner Strafanzeige erhobenen Vorwürfe. Dieser aktuelle Schritt stellt nur einen weiteren Versuch des VKI dar, unserem Unternehmen systematisch Imageschaden zuzufügen.“

Link: VKI

 

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