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Recht

Verband der Ziviltechnikerbetriebe lud zur Diskussion rund um die aktuellen Herausforderungen im Vergaberecht

S. Frank, A. Gobiet, K. Keglevich, K. Dullinger, S. Heid ©VZI

Wien. Der Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe (VZI) lud zur Diskussion mit dem Thema „Vergabe, Risiken und faire Verträge“.

Die Rechtsanwälte Kurt Dullinger und Stephan Heid, Architekt  Sepp Frank und VZI-Präsident Andreas Gobiet diskutierten über die rechtlichen Aspekte der Thematik in der Praxis.

VZI (ehemals VZÖ)-Präsident Gobiet forderte klare Regelungen, um den Ziviltechnikern und Bauingenieuren „das Leben nicht unnötig schwer zu machen“. So sei es z.B. umstritten, ob nach dem Zuschlag in einem Vergabeverfahren für die Erstellung des Vertrages das Vergabegesetz noch Gültigkeit habe oder bereits das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).

Laut Rechtsanwalt Stephan Heid gibt die österreichische Gesetzeslage keine klare Antwort. Das Bundesvergabegesetz sei nur bis Vergabeschluss anwendbar, die Judikatur jedoch besage, dass zukünftige Vertragsänderungen dem Vergaberecht unterliegen würden.

Architekt Frank erklärte, dass in Wettbewerbsverfahren durchaus jemand ein Projekt gewinnen könne, der z.B. den Flächennutzungsplan nicht einhält. Darüber hinaus würden in Verträge – die oftmals schon vor der Kür des Wettbewerbs-Siegers zur Unterschrift vorgelegt werden – Formulierungen eingebaut, die in seinen Augen die Definition der „guten Sitten“ überschreiten würden.

Neue EU-Richtline zum Vergabegesetz

Die EU-Kommission hat Richtlinienvorschläge zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens ausgesandt. Rechtsanwalt Stephan Heid berichtete, dass darin einige Punkte enthalten sind, die eine Vereinfachung ermöglichen, allerdings werde man erst nach Ausarbeitung der neuen Richtlinie beurteilen können, ob sich tatsächlich eine maßgebliche Vereinfachung im Vergabeverfahren ergeben wird. Vor 2014 werde dies allerdings nicht der Fall ein, so Heid.

Link: VZI

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