26. März 2012 Recht OGH schlägt sich auf die Seite des Schweizer Osterhasen Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach rund einem Jahrzehnt voraussichtlich das Schlusswort gesprochen, passenderweise zu Frühlingsbeginn: Er gab dem Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli im Plagiatsstreit mit dem burgenländischen Unternehmen Hauswirth Recht, meldet das WirtschaftsBlatt. Demnach verletzt der Hauswirth-Prachthase in Goldfolie mit roter bzw. rot-weiß-roter Schleife die Markenrechte der Schweizer. Weitere Meldungen:Produktpiraten: Origify nimmt „Fingerabdruck“ von LuxuswarenNeue Regeln für Rechteverwerter, Bundesmonopol bei GeothermieBlaupunkt wechselt den Besitzer mit Latham & WatkinsMarkenstreit: Jägermeister trifft vor OGH ins Ziel mit Schönherr