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Recht

OGH schlägt sich auf die Seite des Schweizer Osterhasen

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach rund einem Jahrzehnt voraussichtlich das Schlusswort gesprochen, passenderweise zu Frühlingsbeginn: Er gab dem Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli im Plagiatsstreit mit dem burgenländischen Unternehmen Hauswirth Recht, meldet das WirtschaftsBlatt

Demnach verletzt der Hauswirth-Prachthase in Goldfolie mit roter bzw. rot-weiß-roter Schleife die Markenrechte der Schweizer.

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