Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

OGH schlägt sich auf die Seite des Schweizer Osterhasen

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach rund einem Jahrzehnt voraussichtlich das Schlusswort gesprochen, passenderweise zu Frühlingsbeginn: Er gab dem Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli im Plagiatsstreit mit dem burgenländischen Unternehmen Hauswirth Recht, meldet das WirtschaftsBlatt

Demnach verletzt der Hauswirth-Prachthase in Goldfolie mit roter bzw. rot-weiß-roter Schleife die Markenrechte der Schweizer.

Weitere Meldungen:

  1. Produktpiraten: Origify nimmt „Fingerabdruck“ von Luxuswaren
  2. Neue Regeln für Rechteverwerter, Bundesmonopol bei Geothermie
  3. Blaupunkt wechselt den Besitzer mit Latham & Watkins
  4. Markenstreit: Jägermeister trifft vor OGH ins Ziel mit Schönherr