Open menu
Recht

OGH schlägt sich auf die Seite des Schweizer Osterhasen

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach rund einem Jahrzehnt voraussichtlich das Schlusswort gesprochen, passenderweise zu Frühlingsbeginn: Er gab dem Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli im Plagiatsstreit mit dem burgenländischen Unternehmen Hauswirth Recht, meldet das WirtschaftsBlatt

Demnach verletzt der Hauswirth-Prachthase in Goldfolie mit roter bzw. rot-weiß-roter Schleife die Markenrechte der Schweizer.

Täglich aktuell über Neues informiert werden:

Weitere Meldungen:

  1. Neues Förderprogramm für angehende Patentanwältinnen
  2. Independent-Musikplattform Duetti holt sich frisches Geld mit DLA Piper
  3. KI und Urheberrecht: Binder Grösswang und Club Tirol luden zum Vortrag
  4. Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst: Achtung auf die Details, so Noerr