26. März 2012 Recht OGH schlägt sich auf die Seite des Schweizer Osterhasen Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach rund einem Jahrzehnt voraussichtlich das Schlusswort gesprochen, passenderweise zu Frühlingsbeginn: Er gab dem Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli im Plagiatsstreit mit dem burgenländischen Unternehmen Hauswirth Recht, meldet das WirtschaftsBlatt. Demnach verletzt der Hauswirth-Prachthase in Goldfolie mit roter bzw. rot-weiß-roter Schleife die Markenrechte der Schweizer. Weitere Meldungen:Produktpiraterie: Zöllner schnappen viel mehr ProdukteSerbien/EU: Schönherr hilft „bösgläubige“ Marken löschenVerwertungsgesellschaften: Mehr Geld für Soziales und KulturUpdate für urheber.recht: Die Trends der KI, die Inhalte der User und mehr