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Recht, Tipps

AKNÖ zieht Bilanz über 20 Jahre Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht

Hermann Haneder ©AKNÖ

Wien. Seit 20 Jahren bietet die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) kostenlose Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht an.

Nun zieht AKNÖ-Präsident Hermann Haneder Bilanz: Insgesamt haben rund 267.000 Arbeitnehmer das Angebot in Anspruch genommen. Es erfolgten 112.000 Interventionen bei Dienstgebern und 50.000 Arbeitsgerichtsverfahren wurden eingeleitet. 

Eine Milliarde Euro habe dieser Rechtsschutz den Arbeitnehmern seither gebracht, heißt es in einer Aussendung.

„Der Missbrauch von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen hatte zum Beispiel nach Beendigung des Dienstverhältnisses ein faktisches Arbeitsverbot für Putzfrauen, Fahrschullehrer, Installateure oder Tischler zur Folge. Diese Ungerechtigkeiten wurden auf Initiative der AKNÖ durch den Gesetzgeber beseitigt. Seither gibt es auch bei kurzer Beschäftigungsdauer zwischen zwei Geburten eine Existenzsicherung und die Konkurrenzklauseln wurden auf Bezieher von höheren Einkommen eingeschränkt“, so Haneder.

Wiedereinstellung nach neun Jahren vor Gericht

In einem langjährigen Gerichtsverfahren wurde für eine von der früheren Lauda-Air gekündigten Pilotin die Wiedereinstellung erreicht. Die Gerichte folgten nach neun Jahren der AKNÖ-Argumentation, wonach es sich bei der Kündigung nach der Geburt ihres Kindes um einen Fall von verbotener Diskriminierung gehandelt habe.

Für Ferialpraktikanten in einer großen Bank gibt es seit einem Musterprozess der AKNÖ keine „Vorstufe für Jugendliche unter 18 Jahren“. Diese Niedriglohngruppe wurde vom OLG Wien als eine Diskriminierung auf Grund des Alters angesehen, der entsprechende Kollektivvertrag daraufhin angepasst. Anlass war ein 16-jähriger HAK-Schüler gewesen, der für seine Arbeit 565,38 Euro brutto im Monat erhalten hatte, so Haneder.

Urlaubsgeld für hunderte geringfügig Beschäftigte

Auch soll eine der größten Möbelhausketten Österreichs ihren geringfügig Beschäftigten nie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt haben. Nachdem die AKNÖ zahlreiche Fälle aufgezeigt hatte, sollen hunderte geringfügig Beschäftigte die Sonderzahlungen für 3 Jahre rückwirkend nachbezahlt bekommen haben.

„Die Arbeiterkammern sind keine Streithanseln. Gerichtsverfahren werden nur dann eingeleitet, wenn es nicht mehr anders geht. Als gesetzliche Interessenvertretung muss die AKNÖ auf die Einhaltung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen achten. Glücklicherweise kommt es nur mit 3 Prozent der 48.000 niederösterreichischen Betriebe zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung“, hält AKNÖ-Direktor Helmut Guth fest.

Link: AKNÖ

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