Im Ausland. Die Regierung hat eine Gesetzesnovelle vorgelegt, die die Eintreibung von Sozial-Strafen im Ausland verbessern soll: Zugestellt wird nun zuerst per Post statt digital.
ÖVP und Grüne haben im Sozialausschuss des Nationalrats eine Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz vorgelegt, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Damit wollen sie Problemen in der Praxis bei der Eintreibung von Strafen im Ausland begegnen und außerdem Kritik an einer nicht EU-konformen Ausgestaltung einzelner gesetzlicher Bestimmungen Rechnung tragen.
Die Binnenmarkt-Schnittstelle IMI hängt manchmal
Laut den Parlamentariern Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) hat sich in der Praxis herausgestellt, dass das als Schnittstelle eingerichtete Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) nicht immer der beste Weg ist, um Unterlagen von ausländischen Unternehmen anzufordern oder Strafbescheide zuzustellen. Außerdem würden mehrere EU-Staaten die Zustellung von Strafentscheidungen über IMI nur dann akzeptieren, wenn zuvor eine herkömmliche Zustellung erfolglos geblieben ist.
In diesem Sinn sollen die zuständigen Behörden nun angehalten werden, zunächst eine Zustellung im Postweg vorzunehmen. In Ausnahmefällen wird überdies die Verwendung anderer Instrumente der Amts- und Rechtshilfe außerhalb von IMI gestattet. Eine Harmonisierung der Begrifflichkeiten sowie alternative Übermittlungswege sollen dazu beitragen, bestehende Probleme bei der Anforderung und Übermittlung von Unterlagen zu beseitigen.
Reparaturen im Detail
Im Sinne einer EU-konformen Ausgestaltung werden unter anderem die Bestimmungen über die Meldung von Entsendungen sowie über die vor Ort zuständige Ansprechperson für Kontrollbehörden nachgebessert. Außerdem ist vorgesehen, die allgemeinen Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes zu den Bereichen Parteienstellung und Untersagung der Dienstleistung auf die im Jahr 2022 eingeführten Verwaltungsstrafbestimmungen für Verstöße in Bezug auf die Entsendung von Berufskraftfahrer:innen auszuweiten.