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Recht

Der VwGH begrüßt die Reformen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

C. Jabloner ©VwGH/Foto-PID

Wien. Der VwGH begrüßt die neue Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die durchgehend echte Verwaltungsgerichte erster Stufe einrichtet und diverse Sonderbehörden wegfallen lässt.

Im parlamentarischen Prozess wurde über Wunsch des VwGH das in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bewährte Instrument des Fristantrags eingeführt. Nicht durchsetzen konnte sich der VwGH mit dem Wunsch nach Beibehaltung des Richterdrittels und der ungeschmälerten Zuständigkeit der Vollversammlung für kollegiale Akte der Justizverwaltung, so der Gerichtshof in einer Stellungnahme.

Die auch eingerichtete Ermächtigung des VwGH, in bestimmten Fällen in der Sache selbst zu entscheiden, sei eine „keineswegs zu unterschätzende Verbesserung des Rechtsschutzes“, heißt es in der Stellungnahme. Diese Maßnahme soll noch vor 2014 wirksam werden.

Diese Reformmaßnahme entspreche der jahrzehntelangen Forderung von Präsidium und Vollversammlung des VwGH, heißt es dort.

Entlastung des VwGH 

Wenn auch die einfachgesetzlichen und organisatorisch/budgetären Vorkehrungen „gelingen“, werde die neue österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit eine dem EMRK- und Unionsrecht konforme Qualität des Rechtsschutzes garantieren, die Verwaltungsgerichtsbarkeit föderalisieren und den VwGH entlasten, heißt es.

Letzteres soll auch dazu führen, dass der VwGH grundsätzliche Rechtsfragen in viel kürzerer Zeit lösen kann, heißt es abschließend.

Link: VwGH

Link: Parlament

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