Wien. Der Nationalrat hat mehrheitlich eine Änderung des Pensionskassengesetzes beschlossen, mit der die betrieblichen Pensionskassen attraktiver gemacht werden sollen. Diese hatten im Zuge der Finanzkrise erhebliche Verluste eingefahren.
Der Entwurf zur Änderung des Pensionskassengesetzes erlaubt es Anwärtern auf eine Betriebspension künftig zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien zu wählen. Eine garantierte Anfangspension sorge dabei für die nötige Sicherheit.
Dazu kommen größere Informationsrechte und Erleichterungen beim Wechsel zwischen dem Pensionskassensystem und der betrieblichen Kollektivversicherung, meldet die Parlamentskorrespondenz.
Im Betriebspensionsgesetz wird die Unverfallbarkeitsfrist verkürzt, die Möglichkeit variabler Arbeitgeberbeiträge erweitert und Rahmenbedingungen für einen individuellen Wechsel zwischen den Systemen festgelegt.
„Lebensphasenmodell“
Ein Lebensphasenmodell gibt den Pensionsanwärtern die Möglichkeit, abweichend zu dem von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbarten Standardmodell, Entscheidungen für risikoreichere oder risikoärmere Veranlagungen zu treffen.
Eine auf Sicherheit ausgerichtete Veranlagungs- und Risikogemeinschaft garantiert eine Anfangspension und soll die Kürzung laufender Pensionen vermeiden, heißt es.
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