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Recht

Bundesvergabeamt prüfte 2011 Aufträge im Gesamtvolumen von 6,7 Milliarden Euro

Wien. Der Tätigkeitsbericht des Bundesvergabeamtes (BVA) über das Jahr 2011 bietet einen Überblick über seine Tätigkeit als Vergabekontrollbehörde. Demnach wurden Aufträge im Gesamtvolumen von 6,7 Milliarden Euro vom BVA überprüft.

Während Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung beim BVA meist erfolgreich waren, kam kaum mehr als jeder zehnte Nachprüfungsantrag ans Ziel. Sehr oft sei aber dennoch ein Interessensausgleich zwischen erfolgreichen und erfolglosen Bietern möglich gewesen.

Laut Bericht wurden 2011 insgesamt 122 Nachprüfungsanträge beim BVA eingebracht. Von diesen wurden 26 zurückgewiesen, zehn zurückgezogen, in 13 Fällen wurde dem Antrag stattgegeben. 56 Anträge wurden zurückgezogen, zehn Verfahren eingestellt, in einem Fall wiederum wurde das Verfahren gemäß § 6 AVG abgetreten.

In den verbliebenen sechs Fällen konnte im Berichtszeitraum keine Entscheidung gefällt werden, da die Bestellung eines Sachverständigen notwendig geworden ist oder der Eingang der Anträge erst kurz vor Ablauf des Berichtszeitraums erfolgte, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Hinsichtlich der großen Zahl an Rückziehungen weise der Bericht auf den Umstand hin, dass Anträge häufig zurückgezogen werden, weil das BVA den Sachverhalt bereits derart ermittelt hat, dass die Parteien dadurch den Verfahrensausgang vorhersehen können bzw. ein Interessensausgleich vor dem BVA möglich war, heißt es.

Einstweilige oft bewilligt

Wie aus dem statistischen Teil des Berichts weiters hervorgeht, wurden im Jahr 2011 106 Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gestellt. Davon wurde 80 Anträgen stattgegeben, zwei Anträge wurden zurückgewiesen und sieben abgewiesen. 14 Anträge wurden zurückgezogen, in einem Fall trat das BVA das Verfahren gemäß § 6 AVG ab, ein Verfahren wiederum wurde eingestellt. In einem weiteren Fall konnte im Berichtszeitraum noch keine Entscheidung getroffen werden, da der Eingang des Antrags erst kurz vor Ablauf des Berichtszeitraums erfolgte.

Beim BVA wurden außerdem im Jahr 2011 13 Feststellungsanträge eingebracht. In sieben Fällen wurde dabei dem Antrag stattgegeben, ein Antrag wurde abgewiesen, vier Anträge zurückgewiesen. In einem Fall schließlich konnte noch keine Entscheidung getroffen werden, da die Bestellung eines Sachverständigen notwendig geworden ist.

Der Bericht weist überdies darauf hin, dass die 2011 beim BVA anhängig gemachten Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren insgesamt ein Auftragsvolumen von rund 6,7 Mrd. € betrafen. Dieses volkswirtschaftlich beachtliche Volumen unterstreiche die Bedeutung rascher und qualitativ hochstehender Entscheidungen einer unabhängigen und weisungsfreien Rechtsschutzbehörde, heißt es.

 

 

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