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Recht

Nationalrat: Weg frei für Bundesfinanzgericht und Bilanzpolizei

Wien. Mit Finanzthemen beschäftigte sich der Nationalrat gestern Abend. Im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll ab 1. Jänner 2014 das Bundesfinanzgericht seine Tätigkeit aufnehmen und an die Stelle des unabhängigen Finanzsenats treten.

Außerdem bekommt Österreich eine Bilanzpolizei: Diese wird der Finanzmarktaufsicht (FMA) unterstehen und die Bilanzen von an der Wiener Börse notierten Unternehmen prüfen.

Bei der Abstimmung wurde das Zahlungsdienstegesetz einstimmig angenommen. Das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz, die Änderungen des Börsegesetzes, des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes, des Ausfuhrförderungsgesetzes sowie das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz passierten das Plenum mit Stimmenmehrheit, berichtet Parlinkom.

Die steuerlichen Sonderregelungen für Gemeinden wurden vom Nationalrat unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags einstimmig beschlossen.

Neue Geschäftsordnung im Gemeinsamen Ausschuss

Zu den finanzpolitischen Entscheidungen des gestrigen Tages zählt auch der einstimmige Beschluss einer neuen Geschäftsordnung im Ständigen gemeinsamen Ausschuss im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes.

Dieser 26-köpfige Ausschuss, der neu konstituiert wurde, setzt sich aus je 13 Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates zusammen. Der Ausschuss hat die Aufgabe, über Einsprüche der Bundesregierung gegen Gesetzesbeschlüsse der Landtage zu entscheiden.

Die neue Geschäftsordnung trägt der jüngsten Novelle des Finanz-Verfassungsgesetzes im Rahmen der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechnung. Mit dieser Novelle wurde das Einspruchsrecht der Bundesregierung auf jene Landtagsbeschlüsse eingeschränkt, die Abgaben zum Gegenstand haben.

Die neue Geschäftsordnung tritt an die Stelle der alten Geschäftsordnung des Ausschusses aus dem Jahr 1948.

Link: Par­lin­kom

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