Wien. Vom 18. – 19. Jänner fand an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) die international beachtete Konferenz „Developing a Tax Environment for Growth and Competitiveness“ statt.
Veranstaltet wurde die Konferenz vom Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU und der Association Internationale de Droit Économique in Wien. Hochrangige Politker, Wissenschaftler und internationale Vertreter der Wirtschaft kamen dabei zu interessanten Ergebnissen.
Eröffnet wurde die Konferenz von Algirdas Gediminas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, und dem italienischen Staatssekretaer fuer Finanzen Vieri Ceriani.
Jeffrey Owens, Professor am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU und ehemaliger Direktor des OECD-Zentrums für Steuerpolitik und -verwaltung und Rainer Geiger, Mitglied des Vorstands der Association Internationale de Droit Économique, organisierten die Konferenz.
Schlussfolgerungen und weiterführende Fragen
Die Schlussfolgerungen der Konferenz: Die Steuerpolitik könne helfen, die Krise zu überwinden und eine solide Grundlage für mehr produktive Investitionen und wettbewerbsfähiges Unternehmenswachstum zu schaffen. Die Steuersysteme müssen als effektive Einkommensquelle fungieren, Strategien zur Förderung nachhaltigen Wachstums einbeziehen und eine gerechte Verteilung der Steuerlast gewährleisten, heißt es in einer Aussendung der WU.
Seit einigen Jahrzehnten lassen sich in nationalen Steuerreformstrategien vermehrt konvergierende Tendenzen beobachten, darunter die Reduktion der Spitzensätze bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer, die Erweiterung der Bemessungsgrundlagen, die Ausbreitung von Mehrwertsteuersystemen und Fortschritte in der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen.
Am zuversichtlichsten stimmt die Konferenz-Teilnehmer das wachsende Netzwerk von Steuerinformationsabkommen, die in einem internationalen Rahmen und unter gegenseitiger Kontrolle auf Anfrage den Austausch von Steuerinformationen ermöglichen. Es lasse sich auch ein wachsender Trend hin zu automatischem Informationsaustausch feststellen.
Es gibt ein multilaterales Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, das bisher von 46 Staaten unterzeichnet wurde und dem sich in Zukunft noch weitere Länder anschließen könnten.
Die Schaffung eines multilateralen Regelwerks für die gleiche und faire Behandlung der Steuerzahler und den Schutz der Steuereinnahmen der einzelnen Staaten bleibe jedoch eine wichtige Herausforderung, heißt es.
Die Steuer- und Ausgabenpolitik könne durch einen ausgewogenen Steuermix, progressive Steuersätze für höhere Einkommen, die Abschaffung von Steuerprivilegien für die oberen Einkommensschichten und die Reform der Sozialabgabensysteme einen Beitrag zum Abbau der Einkommensungleichheit leisten, heißt es.
Die Entwicklungsländer seien auf öffentliche Entwicklungszusammenarbeit angewiesen und würden unter illegalen Kapitalabflüssen sowie institutionellen Defiziten leiden. Verbesserungsbemühungen könnten bei der Optimierung der Verwaltung sowie der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ansetzen. Regierungen und Stakeholder-Gruppen müssten in einen Dialog treten, um Sinn und Nutzen der Steuersysteme zu kommunizieren und Serviceleistungen für die Steuerzahler anzubieten.
Beim Informationsaustausch seien dank EU-Richtlinien und Aktionsplänen, dem Global Forum der OECD und den Diskussionen in der Gruppe der G20 wichtige Schritte hin zu einem internationalen Konsens zu vermelden. Der Peer-Review-Prozess im Rahmen des Global Forum habe vielversprechende Resultate geliefert, was die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und den Austausch relevanter Informationen betrifft.
Diese internationalen Bemühungen müssten auf nationaler Ebene durch Reformen und Anpassungen in der Verwaltung unterstützt werden, um die erhaltenen Informationen auch effizient verwerten und gleichzeitig die Vertraulichkeit gewährleisten zu können. Weitere Fortschritte seien noch vonnöten, was die Arbeit an einer klaren Definition schädlicher Steuerpraktiken und der Kosten-Nutzen-Analyse von Anreizsystemen betrifft.
Bei der Transparenz im Umgang mit Einnahmen aus der Nutzung natürlicher Ressourcen und der Verantwortung von Regierungen und Unternehmen stelle die Extractive Industries Transparency Initiative einen wichtigen Schritt vorwärts dar. Eine Ausweitung der Initiative auf andere Sektoren mit Einbeziehung der Vertragstransparenz und Informationen zur Verwendung von Zahlungen, stehe zur Diskussion. Der Verantwortung der Regierungen und Unternehmen könne auch durch nach Ländern aufgegliederte Geschäftsberichte multinationaler Konzerne mehr Gewicht gegeben werden.
Verrechnungspreissysteme müssten überprüft und die Trennungstheorie müsse an die Realität der globalen Verknüpfung miteinander verbundener Gesellschaften gemessen werden, auch um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass vergleichbare Verrechnungspreise zwischen unabhängigen Parteien oftmals schwierig zu ermitteln sind.
Auch bei Beibehaltung des Trennungsprinzips (oder Fremdvergleichsgrundsatzes) sollen künftig Korrektive in das System eingeführt werden müssen (gleichzeitige Steuerprüfungen, Harmonisierung der Normen der Rechnungslegung und Verbesserungen des Systems der korrespondierenden Gegenberichtigungen).
Mechanismen zur Steuervermeidung könnten die legitimen steuerlichen Interessen von Staaten untergraben, wenn sie auf künstlichen rechtlichen Konstruktionen beruhen und keine nachvollziehbare Beziehung zu den eigentlichen Transaktionen aufweisen. In solchen Fällen könnten zielgerichtete oder allgemeine Gegenmaßnahmen Abhilfe schaffen.
Besteuerungsfragen müssten als integraler Aspekt der Unternehmensführung und des verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns anerkannt werden. Die Unternehmen sollen dabei nicht nur dem Buchstaben sondern auch die Absicht der Gesetze beachten.
Dem werde in internationalen Instrumenten wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zunehmend Rechnung getragen. Gute Steuerpraktiken und transparente Rechnungslegung sollten als eine der primären Verantwortlichkeiten der Unternehmensleitung anerkannt werden.
Link: WU Wien