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Steuer

57% der Unternehmen in Europa leiden unter Liquiditätsproblemen, neue EU-Richtlinie soll dies ändern

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Wien. 57 Prozent der EU-weiten Unternehmen haben aufgrund von Zahlungsverzug mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen. Am 16. März 2013 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die mangelnde Zahlungsmoral im Geschäftsleben eindämmen soll.

Die neue EU-Richtlinie sieht vor, dass die öffentliche Hand Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen muss, dass das Zahlungsziel für Unternehmen bei maximal 60 Tagen liegen darf und der gesetzliche Verzugszinssatz auf mindestens acht Prozent über dem Referenzzinssatz angehoben wird.

Aus aktueller Sicht sorgt besonders die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand für Unmut: „Sehr häufig sind Unternehmen betroffen, die von der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand abhängig sind, doch die sich selten an vorgegebene Zahlungsziele hält. Auch in Österreich ist es gang und gäbe, dass die öffentliche Hand offene Forderungen verspätet begleicht und das Zahlungsziel um Wochen überschreitet. Es ist wichtig, dass die EU auf dieses unlautere Zahlungsgebaren aufmerksam gemacht hat und Zahlungsverzug nicht länger als praktikabel hin genommen wird“, erklärt Anton Schmidl, Partner der SOT Süd Ost-Treuhand Klagenfurt, in einer Aussendung.

Zusätzlich zu langen Zahlungsfristen kommt es durch „verbürokratisierte“ Rechnungsprüfungen oft zu weiteren Verzögerungen, kritisiert Schmidl. Teilweise könne es Monate dauern, bis offene Forderungen von einer Stadt, dem Land oder einer Gemeinde bezahlt werden.

Dies sei besonders für kleine und mittlere Unternehmen ein ernsthaftes Problem: „Sie haben einerseits mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen, andererseits durch die späten Zahlungen der öffentlichen Hand zusätzliche Zinskosten zu tragen. Die neue Regelung des Zahlungsverzugs trägt zu mehr Fairness bei, denn ein Unternehmer, der zeitgerecht liefert, soll auch pünktlich sein Geld erhalten“, so Schmidl.

Möglichkeit zu klagen

Die neue EU-Richtline gebe Unternehmen außerdem die Möglichkeit, bei besonders groben Fällen zu klagen. Auch die Mitgliedstaaten sollen durch die Richtlinie Rechtsvorschriften neu erlassen können und damit schärfere Regelungen für fristgerechte Zahlungen aufstellen können, heißt es.

„Wir hoffen für unsere Klienten, dass diese neue EU-Richtlinie Wirkung zeigt und sich die Zahlungsmoral sowohl von Unternehmen als auch der öffentlichen Hand verbessert“, so Schmidl abschließend.

Link: SOT

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