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Steuer

Maßnahmenpaket zur besseren sozialen Absicherung von Kleinunternehmern geht in Begutachtung

Wien. Ein Maßnahmenpaket, das die soziale Absicherung für Klein- und Kleinstunternehmer verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern soll, wurde jetzt in Begutachtung geschickt.

Der Begutachtungsentwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit für Unternehmerinnen, für die Dauer des Wochengeldbezuges von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit zu werden, sofern sie ihre Gewerbeberechtigung für diese Zeit ruhend stellen. 

Weiters sollen Gewerbetreibende neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehen können und müssen in dieser Zeit keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Ihre Umsätze müssen dann allerdings unter der sogenannten Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro im Jahr bleiben. Auch die Einkunftsgrenze von 4.641,60 Euro darf nicht überschritten werden, heißt es in einer Aussendung.

„Unser Ziel ist, dass sich die vielen innovativen Kleinunternehmer im Land stärker auf ihren wirtschaftlichen Erfolg konzentrieren können und sich weniger um ihre soziale Absicherung sorgen müssen“, erklärt Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner.

Keine Zinsen auf Nachzahlungen

Eine weitere Entlastung soll die Möglichkeit des zinsenfreien Aufschubs von Versicherungs-Nachzahlungen bringen. In den ersten drei Jahren nach Gründung sollen Selbstständige verringerte Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.

Nach dieser Zeit, kommt es für bestimmte Beiträge – insbesondere in der Pensionsversicherung und der Krankenversicherung für das dritte Jahr – zu Nachverrechnungen.

Statt wie bisher nach dem dritten Jahr Nachbelastungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres zu zahlen, soll die etwaige Nachzahlung der Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an die SVA künftig auf Antrag zinsenfrei auf drei Jahre – in zwölf Teilbeträgen – möglich sein.

Überbrückungshilfefonds bei der SVA

Schließlich soll zunächst für das Jahr 2014 ein Überbrückungshilfefonds bei der SVA eingerichtet werden. Aus diesem Fonds soll selbstständig Erwerbstätigen, insbesondere Ein-Personen-Unternehmen und kleinen Betrieben mit Einkünften unter der jeweiligen Mindestbeitragsgrundlage, zum Ausgleich ihrer finanziellen Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ein temporärer Zuschuss zu den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen als nicht rückzahlbare Überbrückungshilfe gewährt werden.

Link: Wirt­schafts­mi­nis­te­rium

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