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Steuer

Neuer SV- und Steuer-Rechner für Selbstständige als App für iPhone und Android erhältlich

Wien. Das Wirtschaftsministerium, die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) haben gemeinsam einen kostenlosen SV- und Steuer-Rechner als App veröffentlicht, der Selbstständigen einen Überblick darüber gibt, welche Sozialversicherungs- und Einkommensteuer-Vorschreibungen im laufenden Jahr zu erwarten sind.

Außerdem berechnet die App, die sowohl für iPhones als auch für Android-Handys erhältlich ist, die in den Folgejahren zu erwartenden Nachzahlungen.

Die Berechnung der Vorschreibungen erfolgt mit der App auf Basis der geschätzten Jahresumsätze abzüglich der -aufwände. Dabei sollen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regeln und Gesetze bewusst vereinfachend berücksichtigt werden, heißt es in einer Aussendung.

„Unsere Versicherten haben in der Urbefragung deutlich deponiert, dass sie sich mehr Transparenz bei den Versicherungsbeiträgen wünschen. Wir haben diesen Auftrag sofort in Angriff genommen und eine Lösung erarbeitet, die jeder Selbständige mit dem Handy jederzeit in der Tasche haben kann“, erklärt Peter McDonald, Obmann-Stv. der SVA.

WKÖ-Präsident Christoph Leitl: „Für Jungunternehmer kann es zu Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit schwierig abzuschätzen sein, welche Kosten mittelbar auf sie zu kommen. Hier ist dieses neue Service eine große Hilfe, weil sie für den konkreten Einzelfall anwendbar ist. Für jede einzelne Rechnung kann sich ein Unternehmer damit rasch und unkompliziert anzeigen lassen, in welcher Höhe diese konkrete Rechnung GSVG-Beiträge verursacht.“

Erleichterung der Beitragsnachzahlungen geplant

Ein weiterer Schritt im Bereich der Sozialversicherung werde demnächst durch die Erleichterung der Beitragsnachzahlung für Jungunternehmer gesetzt, heißt es weiter.

Derzeit sind Beitragsnachzahlungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres zu begleichen. Künftig ist vorgesehen, dass die Nachzahlungen zinsenlos in 12 Teilbeträgen auf 3 Jahre aufgeteilt bezahlt werden können.

Diese und weitere Regelungen werden im Sozialversicherungsänderungsgesetz behandelt, das vor kurzem den Ministerrat passiert hat.

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Link: Android-Version

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