Wien. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat in einem neuen Rundschreiben die Regeln für die Tauglichkeit von Führungskräften bei Kreditinstituten verschärft. Bisher galt, dass bei Banken ab einer Bilanzgröße von 750 Millionen Euro sowohl Vorstände und weitere Führungskräfte wie auch neuerdings Aufsichtsräte ihre fachliche Eignung nachweisen müssen: mittels sogenannter „Fit & Proper“-Tests.
Ab 22. Mai fallen alle 800 österreichischen Banken darunter; außerdem müssen sich auch niedrigere Führungsebenen dem behördlichen Fitnesstest stellen.
In die Anforderungen sind EU-Mindeststandards der Europa-Bankenaufsicht EBA eingeflossen, heißt es in dem Rundschreiben der FMA.
Neu ist übrigens auch, dass die Fitness regelmäßig erneut nachgewiesen werden muss. Diese umfasst übrigens nicht nur Sachkunde und Branchenerfahrung, sondern auch charakterliche Befähigung (so sind etwa Interessenkonflikte eignungsgefährdend).
Je nach Größe der Bank sind die Tests allerdings unterschiedlich intensiv ausgeprägt.
Link: FMA