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Recht

Justiz-Servicecenter erhalten gesetzliche Grundlage, mehr elektronischer Dokumentverkehr

Wien. Eine Regierungsvorlage bringt Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), durch die vor allem der Zugang zum Recht erleichtert werden soll. So ist geplant, die Justiz-Servicecenter-Einrichtungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften ausdrücklich im GOG zu verankern.

Weitere Aspekte sind die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Finanzprokuratur und die Rechtsanwaltskammern sowie die grundsätzliche Verlautbarung von allgemeinen Erlässen im Wege des Justiz-Intranets. 

Auch soll in das Gesetz eine datenschutzrechtliche Grundlage für die zur Verfahrensführung erforderliche Verarbeitung von Zustelldaten eingefügt werden, meldet Parlinkom. Die Bestimmungen des GOG zur Vorbereitung und zur Erstellung der gerichtlichen Geschäftsverteilung wiederum sollen mit dem Ziel einer klaren Definition der Zeiträume an das Kalenderjahr angepasst werden.

Eine in der Vorlage ebenfalls enthaltene Änderung des Rechtspraktikantengesetzes ziele schließlich darauf ab, die Beurteilung der im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen praxisgerechter und aussagekräftiger zu gestalten, heißt es weiter.

Link: Parlament

 

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