
Wien. Autofahrer, die in Ungarn, Kroatien oder Bulgarien zu schnell oder alkoholisiert fahren, werden ab Ende 2013 auch in Österreich für diese Vergehen bestraft, warnt Rechtsschutzversicherer D.A.S.
Strafen aus einem anderen EU-Staat werden grundsätzlich erst ab 70 Euro in Österreich vollstreckt. Mit Deutschland existiert allerdings ein bilaterales Abkommen, wonach Verkehrsstrafen bereits ab 25 Euro exekutiert werden können.
„Gerechtfertigte Geldstrafen sollte man auch bei Staaten, bei denen es noch kein Abkommen gibt, umgehend bezahlen, wenn man beim nächsten Urlaub problemfrei wieder einreisen möchte“, erklärt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG, in einer Aussendung.
In Ungarn und Italien kann der PKW beispielsweise bei nicht bezahlten Strafen beschlagnahmt werden.
Harte Strafen bei Verwendung von Radarwarngeräten
Besonders vorsichtig sollte man mit der Verwendung von Radarwarngeräten sein. „GPS-Navigationsgeräte mit aktiver Radarwarnfunktion sind in Frankreich verboten. Bei Missachtung droht die Enteignung des Fahrzeugs“, so Kaufmann.
Ähnliche Sanktionen gibt es in Belgien: Wird dort im Straßenverkehr ein Radarwarngerät benutzt, droht alternativ zu hohen Geldstrafen eine Haftstrafe von bis zu drei Monaten.
Während man in Tschechien die Abnahme des Kennzeichens riskiert, wenn man mit abgelaufenem § 57a-Pickerl unterwegs ist, müssen in Italien insbesondere Motorradfahrer auf ihr Fahrverhalten achten.
Volle Bewegungsfreiheit der Arme, Hände und Beine, korrekter Sitz sowie das Halten des Lenkers mit beiden Händen ist zwingend vorgeschrieben. Widrigenfalls können Geldstrafen in der Höhe von bis zu 311 Euro verhängt werden.
Link: D.A.S.