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Recht

Neue EU-Regeln für den Bau: Die Uhr tickt für neue Zentralstelle in Österreich

Wien/Brüssel. Die EU will die nationalstaatlichen Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten harmonisieren: Die  entsprechende EU-Bauprodukteverordnung tritt bereits am 1. Juli 2013 in Kraft.

Damit Herstellungsbetriebe von Bauprodukten leichter zu einem Qualitätsnachweis ihrer Waren kommen, schreibt die EU eine „notifizierende Behörde“ vor, von der entsprechende Meldungen an die EU-Kommission ergehen: in Österreich will eine Regierungsvorlage dafür das Wirtschaftsministerium heranziehen, doch haben die Bundesländer noch ein Wort mitzureden.

Da Österreich derzeit noch über keine derartige Stelle verfügt, schlägt die Regierungsvorlage ( 2334 d.B.) die Einrichtung einer Notifikationsbehörde beim Wirtschaftsministerium vor, berichtet Parlinkom. Im Zusammenhang mit den im Gesetzesentwurf festgelegten Verfahrensbestimmungen werde auf die ebenfalls im Wirtschaftsministerium installierte nationale Akkreditierungsstelle hingewiesen, deren Bescheid erst eine Notifikation von Bauprodukten ermöglichen soll.

Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat

Die Festlegung der Gebühren für Notifikationen soll bis 31. Dezember 2014 gesetzlich, danach durch Verordnung des Wirtschaftsministers erfolgen. Obwohl das Baurecht verfassungsrechtlich in der Länderkompetenz liegt, sei es aus verwaltungsökonomischen Gründen angebracht, die betreffenden Notifikationsverfahren dem Bund zu übertragen, heißt es in der Folgenabschätzung des Gesetzesentwurfs.

Zur Realisierung dieser Verfassungsbestimmung ist im Nationalrat und im Bundesrat bei der Beschlussfassung freilich jeweils eine Zweidrittelmehrheit notwendig, worauf auch die Vorlage hinweist. Spätestens im Bundesrat haben die Länder also ein gewichtiges Wort mitzureden.

Link: Parlinkom

 

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