Wien. Das neue Jahrhunderthochwasser 2013 hat große Schäden angerichtet: Zur Bewältigung der Katastrophe können neben Entschädigungen von Versicherungen und Hilfe aus dem Katastrophenfonds auch steuerliche Erleichterungen zum Tragen kommen, macht TPA Horwath aufmerksam.
Anwendbar sein könnte vor allem die steuerliche Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen, so TPA Horwath. Auch die Herabsetzung bestimmter Gebühren u.a. kommt in Betracht.
Link: TPA Horwath