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Recht

Kraft & Winternitz: Die neue GmbH macht Gründungen billiger, erhöht aber Haftungsgefahren

Gregor Beer ©Gregor Beer
Gregor Beer ©Gregor Beer

Wien. Ab 1. Juli 2013 treten die neuen Regeln für die wichtige Gesellschaftsform der GmbH in Kraft: Besonders die Absenkung des Mindeststammkapitals von 35.000 auf 10.000 Euro (wovon noch dazu nur die Hälfte einbezahlt sein muss) wird Auswirkungen haben, sagt Gregor Beer, Partner bei Kraft & Winternitz.

Denn während Unternehmensgründungen in der Form der GmbH dadurch verbilligt werden, drohen den Unternehmern neue Haftungsgefahren und der Wirtschaft als Ganzes möglicherweise höhere Insolvenzzahlen bei GmbHs. Das Ziel des Gesetzgebers, den Vormarsch der billigen britischen „Limited“ (Ltd) in Österreich durch eine günstigere GmbH zurückzudrängen, dürfte freilich ereicht werden.

Neugründer werden in Zukunft wohl meistens das niedrigere Mindest-Stammkapital von 10.000 Euro wählen, statt freiwillig auf die bisher vorgeschriebenen 35.000 Euro zu erhöhen, erwartet Beer. Von daher sei nicht zu erwarten, dass der „GmbH Neu“ ein Imageproblem ins Haus steht, einfach weil sie so verbreitet sein wird. Doch gerade die Zielgruppe der kleinen Unternehmer sei gut beraten, sich mit den Umständen vorher vertraut zu machen: So schütze sie die GmbH entgegen den Versprechungen, die vor der Einführung von verschiedener Seite geäußert wurden, in der Praxis genau dann nur eingeschränkt, wenn es hart auf hart geht, nämlich im Pleitefall.

Tatsache ist, dass auch die Gründungskosten, z.B. beim Notar aber sinken. Und die Mindestkörperschaftsteuer liegt statt derzeit 1.750 Euro künftig bei 500 Euro im Jahr. Langfristig bleibe eine GmbH u.a. durch die bei ihr zwingend vorgeschriebene Doppelte Buchhaltung aber vermutlich teurer als eine Personengesellschaft. Aus rein steuerlicher Sicht lohne sich eine GmbH erst ab einem Gewinn vor Steuer von 156.000 Euro. „In dieser Berechnung sind weder die Nebenkosten noch der für Einzelunternehmer geltende Freibetrag für Investitionen berücksichtigt“, so Beer. Und es drohen neue Gefahren:

  • Wer für seine GmbH Bankkredite braucht, der wird tedenziell öfter als früher zusätzliche Sicherheiten leisten bzw. eine private Bürgschaft dafür eingehen müssen. Denn ein tatsächlich einbezahltes Stammkapital von 5000 Euro werde in der Praxis für die Bank so gut wie nie genug Sicherheit sein. Und in der Lage schützt die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH) im Pleitefall natürlich nicht.
  • Es gibt heute einen klar definierten und zuletzt erweiterten Katalog von Fällen, wann neben der GmbH auch die Gesellschafter herangezogen werden können – etwa dann, wenn zu spät Insolvenz amgemeldet wird. Neu ist etwa, dass der Geschäftsführer eine Generalversammlung mit den Gesellschaftern einberufen muss, wenn die Eigenkapitalquote unter 8 Prozent bzw. die fiktive Schuldungstilgungsdauer über 15 Jahren liegt.
  • Es besteht ab sofort auch Insolvenzantragspflicht für die Gesellschafter, wenn offensichtlich wird, dass das Unternehmen in eine Schieflage gerät. „Werden diese Verpflichtungen nicht eingehalten, so gibt es nun weitergehende Durchgriffsrechte auf das Privatvermögen des Geschäftsführers wie auch der Gesellschafter“, so Beer.

Der Kraft & Winternitz-Experte sieht als Hauptmotivation des Gesetzgebers, die schrumpfende Zahl an GmbH-Neugründungen in Österreich wieder zu erhöhen und die Limited-Gründungen zurückzudrängen. Das könne erfolgreich sein, meint Beer – doch ebenso wie bei der Limited, die höhere Insolvenzraten aufweise, seien auch bei den neuen GmbH-Gründern möglicherweise höhere Pleitezahlen möglich. In der EU geht der Trend jedenfalls weiterhin in die Richtung, Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung mit sehr niedrigem Stammkapital zu ermöglichen; es wird sogar über eine europaweite „1-Euro-Gesellschaft“ nachgedacht.

Link: Kraft & Winternitz

 

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