Wien. Die Wirtschaftskanzlei Willheim Müller lud zum „Update Vergaberecht“ in die Kanzleiräumlichkeiten in Wien. Rechtsanwalt Bernhard Kall referierte zu diversen innerstaatlichen Entscheidungen und zu aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes.
Im Vordergrund standen Entscheidungen der Nachprüfungsbehörden, bei denen das Verhalten von Auftraggebern, Bietern und den Nachprüfungsbehörden selbst von rechtlicher Relevanz waren.
Bernhard Kall ist seit 2006 bei Willheim Müller und auf Vergaberecht und Claimmanagement spezialisiert. Er ist Autor mehrerer Publikationen zum Thema Vergaberecht und Vortragender bei Fachseminaren.
Link: Wilhelm Müller