Wien. Am 1. Jänner 2014 tritt das Schiedsrechts-Änderungsgesetz in Kraft. Es kürzt den Instanzenzug. in Anlehnung an internationale Vorbilder.
Fast so groß wie die Zahl der Gründe, die Unternehmen dazu bringen, sich einem Schiedsgericht zu unterwerfen, ist inzwischen nämlich auch die Zahl möglicher Gerichtsstände dafür. Rasche, klare und kostengünstige Abläufe sind wesentlich. Für die Wahl des Schiedsortes sei jedenfalls auch das nationale Recht am Schiedsort mitbestimmend, so das Justizministerium. Dieses entscheidet nämlich über die Möglichkeiten der Anfechtung eines Schiedsspruches.
Das österreichische Recht sah bisher einen Rechtszug über drei Instanzen für das Verfahren über die Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch vor. Dieser mehrgliedrige Instanzenzug stellte einen erheblichen Nachteil im Wettbewerb der Schiedsorte dar, heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums.
Nach dem Vorbild anderer europäischer Rechtsordnungen werde daher ab 1. Jänner 2014 der Instanzenzug für das Verfahren über die Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch verkürzt. Die gewählte Lösung, dass über die Aufhebung von Schiedssprüchen nur mehr eine Instanz, der Oberste Gerichtshof, entscheide, sei am attraktivsten, entspreche dem bewährten Schweizer Modell und berücksichtige das Ansehen des Oberste Gerichtshofs, heißt es.
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