Wien/Linz. Im Swap-Streit zwischen der Bawag P.S.K. und der Stadt Linz bzw. dem Linzer Ex-Bürgermeister Franz Dobusch hat die Bank eine Niederlage hinnehmen müssen, gibt sich aber dennoch zufrieden: Man werde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz vom 19. Jänner 2014 keine Rechtsmittel einlegen, teilt die Bank mit.
Die Stadt sei der bessere Haftungsträger. Freilich zeige das Urteil, dass Politiker in Österreich keine Konsequenzen für ihre Handlungen zu befürchten haben, so die Bank.
Das OLG Linz hat eine Klage der Bawag P.S.K. gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Franz Dobusch mit der Begründung abgewiesen, dass Dobusch für seine Handlungen im Zusammenhang mit dem SWAP 4175 (Verlust: rund eine halbe Milliarde Euro) als Privatperson nicht haftbar gemacht werden könne. Die Bawag P.S.K. könne demnach Regressforderungen nur auf dem Weg einer Amtshaftungsklage gegen die Stadt Linz einbringen, heißt es in einer Aussendung.
„Wir nehmen diese Entscheidung mit Verwunderung zur Kenntnis. Sie bedeutet nichts anderes, als dass Politiker keinerlei Konsequenzen für ihre Handlungen zu fürchten haben. Für die Bawag P.S.K. ist für den eingetretenen Schaden die Stadt Linz aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten allerdings ein deutlich besserer Haftungsträger als die Privatperson Dobusch, daher werden wir auch keine Rechtsmittel einlegen“, wird Bawag P.S.K.-Chefjurist Alexander Schall in der Aussendung zitiert.
Eine große Zinswette
Dobusch ist im Oktober 2013 zurückgetreten und jetzt Pensionist; er wies eine Schuld am Swap-Debakel seinerzeit zurück und sagte als Zeuge aus, dass er bezweifle, dass die Swap-Konstruktion seitens der Stadt durchschaut worden sei.
Am Handelsgericht Wien läuft derzeit noch ein Prozess um die Folgen der Konstruktion. In einem mit dem Swap zusammenhängenden Strafverfahren wurden Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr und Ex-Finanzdirektor Werner Penn im Dezember freigesprochen (nicht rechtskräftig).
Link: Bawag P.S.K.
Link: Stadt Linz