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Recht, Veranstaltung

LGP Media Talks: So löscht man in Österreich Suchergebnisse bei Google

Ganzger, Zeger, Schrems ©Schmollgruber/LGP

Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Suchmaschinenriese Google zur Löschung von bestimmten Links verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte verletzen. Die Auswirkungen auf Österreich waren Thema der Premiere der LGP Media Talks „Lösch mich – so vergisst Google“ vergangene Woche.

LGP-Managing Partner Gerald Ganzger diskutierte mit Hans Zeger (Obmann der ARGEdaten) und Max Schrems (Initiator von europe-v-facebook) über die Auswirkungen des Urteils auf Europa. Die LGP Medienrechtsspezialisten Franz Lippe und Rainer Lassl erläuterten die praktischen, rechtlichen Rahmenbedingungen der Entscheidung für Österreich.

Zum Einstieg erklärte Franz Lippe die Ausgangssituation zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Anlass war der Fall eines Spaniers, der 2010 eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzagentur AEPD gegen die spanische Tageszeitung „La Vanguardia“ sowie gegen Google Spain und die Google Inc. einreichte, weil er den Hinweis auf eine lang zurückliegende Privatinsolvenz zum Schutz seiner Kreditwürdigkeit löschen wollte.

Während die Beschwerde gegen die Tageszeitung abgelehnt wurde, wurde seiner Beschwerde gegenüber der Google Inc. und der spanischen Google-Niederlassung stattgegeben. Das durch Klage von Google Inc und Google Spain eingeleitete Verfahren wurde von der Audiencia National dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt: es handle sich nach diesem bei der Ausweisung der Information über González durch die Suchmaschine um eine „Verarbeitung personenbezogener Daten“.

Auch wenn die tatsächliche Verarbeitung personenbezogener Daten nicht bei Google Spain stattfinde, die als Niederlassung lediglich den Verkauf von Werbemöglichkeiten betreibe, erfolge die Datenverarbeitung „im Rahmen der Tätigkeit“ von Google Spain. Weiters müsse der Suchmaschinenbetreiber das Suchergebnis auch löschen, wenn die inkriminierten Daten auf der verlinkten Seite (noch) online seien, gegebenenfalls sogar dann, wenn deren Veröffentlichung auf der Seite rechtmäßig sei.

Gerichtsstand Österreich

Da Google in Österreich eine Niederlassung betreibt, gelte der Gerichtsstand Österreich, auch wenn Google Austria wie Google Spain ausschließlich für den Verkauf von Werbeformen zuständig sei, erläuterte anschließend Rechtsanwalt Rainer Lassl die Umlegung des Urteils auf Österreich.

Darüber hinaus könnten auch juristische Personen auf Basis des Urteils eine Löschung von Links verlangen. Das sei beispielsweise bei lange zurückliegenden Konkursen, für die kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit mehr existiere, der Fall. Laut Lassl sei das Löschungsformular, das Google online anbietet, zwar keine rechtliche Voraussetzung, doch biete sich die Nutzung an, um eine Nummer der Eingabe zu erhalten.

Lassl betonte, dass es sich bei der Löschung immer um eine Einzelfall-Entscheidung handle. Auch erstrecke sich das EuGH-Urteil nicht auf Online-Zeitungen, sondern ausschließlich auf Suchmaschinen bzw. entsprechende Datenverarbeiter. Amtliche Veröffentlichungen in regionalen Medien seien davon genauso ausgenommen wie Zeitungsarchive, die online verfügbar sind.

Unter den Gästen waren laut Aussendung u.a. Natalie Segur-Cabanac (Drei), Sigrun Platter (t-mobile) und Erich Gimpl (ATV).

Link: LGP

 

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