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Business, Recht, Tipps

OGH lässt die Briefträger jubeln: Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung unzulässig

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Wien. Die automatische Umstellung auf elektronische Rechnung beim Handyriesen T-Mobile ist unzulässig. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt nach einer Verbandsklage des VKI bestätigt. „Die Papierrechnung ist eine vertragliche Nebenpflicht des Unternehmers“, betont VKI-Juristin Petra Leupold.

Die Verbraucherschützer stört an einer Rechnung per PDF & Co, dass viele Kunden sich gerade bei der Archivierung schwer tun – und sie am Online-Weg durchaus verlorengehen kann. Die Neuigkeiten vom Obersten dürften aber nicht nur die Konsumentenschützer freuen, sondern auch Anbieter wie die Post AG, die schon öfters eine Lanze für die Papierrechnung gebrochen haben.

Stein des Anstoßes: Anfang 2013 schickte T-Mobile rund 172.000 Kunden der Marken T-Mobile und tele.ring eine (letzte) Papierrechnung mit dem Slogan „Mit der Papierrechnung wird abgerechnet – Die T-Mobile Onlinerechnung ist da“. Ab sofort erhalte man Rechnungen ausschließlich elektronisch, informierte das Unternehmen, das sei praktisch und schone die Umwelt. Auf ausdrücklichen Wunsch könne man die Papierrechnung jedoch behalten.

Mit dieser Vorgehensweise wurden Kunden, die weiterhin eine Papierrechnung beziehen wollten, gezwungen, der Umstellung aktiv zu widersprechen, zürnte der VKI – und klagte im Auftrag des Sozialministeriums unter anderem auf Unterlassung. Nun bekam man nach den Vorinstanzen auch beim OGH Recht.

Die Rechtslage

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht bei Vertragsabschluss ein Wahlrecht des Kunden auf Online- oder Papierrechnung vor, das nicht ausgeschlossen werden dürfe, so der VKI. Damit werde sichergestellt, dass der Kunde nicht gegen seinen Willen mit einer bestimmten Rechnungsform konfrontiert wird. „Diese Zielsetzung wird unterlaufen, wenn der Telekom-Betreiber einseitig eine Änderung der Rechnungsmodalitäten vornehmen kann, der der Kunde aktiv widersprechen muss“, erläutert Leupold.

Dabei spiele es dem Urteil zufolge und entgegen der Ansicht von T-Mobile keine Rolle, ob Kunden bereits zuvor ausdrücklich die Papierrechnung gewählt hatten oder die bisherige Übermittlung der Papierrechnung nur bestehende Praxis war.

„Die Papierrechnung ist eine vertragliche Nebenpflicht des Unternehmers“, betont VKI-Juristin Leupold. Dass diese darüber hinaus kostenlos erfolgen muss, hatte der OGH in einem Urteil gegen T-Mobile bereits Ende 2012 klargestellt und den sogenannten „Umweltbeitrag“ für die Papierrechnung als gesetzwidrig qualifiziert.

„Es ist zu hoffen, dass nun alle Telekommunikationsbetreiber ihren Kunden das gesetzlich vorgesehene Wahlrecht auch in der Praxis einräumen“, so Leupold weiter. „Die Entscheidung des OGH stellt jedenfalls sicher, dass die gesetzlichen Wertungen nicht durch einseitige Änderungen oder Erklärungsfiktionen umgangen werden können.“

Link: VKI

 

 

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