Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

Roland Rechtsschutz: Welche Verkehrssünden im In- und Ausland teuer werden können

Roland Weinrauch ©Roland
Roland Weinrauch ©Roland

Wien. Verkehrssünden können auch über die eigenen Staatsgrenzen hinaus mit Geldstrafen geahndet werden – das erlaubt ein EU-weites Abkommen den einzelnen Mitgliedsländern seit 2010.

Mit welchen Konsequenzen Autofahrer bei Verkehrssünden rechnen müssen, erklärt Roland Weinrauch, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz.

Auch vermeintlich kleine Verstöße können schnell ins Geld gehen. Benutzt der Fahrer etwa ein Handy ohne Freisprechanlage, droht ihm ein Bußgeld von 50 Euro. Im Fall einer Anzeige kann die Behörde eine Geldstrafe bis 72 Euro verhängen. Ist man in Italien mit dem Handy am Steuer unterwegs, muss man mit einer Strafe von mindestens 155 Euro rechnen, so Weinrauch in einer Aussendung.

Fehlt bei der Verkehrskontrolle der Führerschein, droht eine Geldstrafe von 30 Euro, bei Fehlen von Ausweis oder Fahrzeugpapieren 20 Euro. Sind Fahrer oder Mitfahrer nicht wie vorgeschrieben angeschnallt, kostet das 35 Euro.

Tempolimit beachten

In einem geschlossenen Wohngebiet droht bei bis zu 20 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit um mehr als 40 Stundenkilometer innerhalb oder um mehr als 50 Stundenkilometer außerhalb des Ortsgebiets überschreitet, muss sogar mit Führerscheinentzug und einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.

„Um unnötigen Ärger und Bußgelder wegen vermeintlicher Kleinigkeiten zu vermeiden, sollte der Fahrer stets vorab kontrollieren, ob er alle Papiere dabei hat, der Sicherheitsgurt bei allen Insassen angelegt und, falls nötig, das Abblendlicht eingeschaltet ist“, so Roland Weinrauch.

Alkohol am Steuer

Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein ist für mindestens vier Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet. Ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten.

Daneben blüht dem „Alkolenker“ eine Nachschulung, wobei Kosten in Höhe von etwa 500 Euro entstehen sowie ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung, die nochmals 363 Euro kosten. In Großbritannien beispielsweise werde Alkohol am Steuer mit bis zu sechs Monaten Haft und umgerechnet bis zu 5.820 Euro geahndet

Offizielle Überprüfung

Außerdem müssen individuelle Veränderungen am Fahrzeug, die das Design oder die Fahreigenschaften verändern sollen, bei der technischen Prüfstelle des Amts der Landesregierung des Bundeslands des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Zum Beispiel: das Auto tiefer legen, ein Sportlenkrad einbauen, größere Reifen aufziehen.

Bestimmte Teile wie Reifen, Scheiben und Folien für Scheiben, Scheinwerfer, Leuchten und Glühlampen müssen in der amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. „Lackierte Leuchten sind beispielsweise nicht erlaubt“, erklärt der Roland-Partneranwalt. Bei einem Verstoß darf dasFahrzeug nicht mehr betrieben werden, bis es wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden ist.

Link: Roland Rechtsschutz

Link: Weinrauch & Partner

Weitere Meldungen:

  1. Sfakianakis Group erwirbt Ajar Car Rental mit CMS und PHH
  2. Mercedes übernimmt Oldtimer-Restaurator Kienle: Die Berater
  3. Lucky-Car übernimmt ATU mit Binder Grösswang
  4. Klagen gegen Strafzettel-Pauschale von Hertz und Sixt