Open menu
Steuer, Tipps

TPA Horwath: Ab 1. Oktober 2014 gelten schärfere Regeln bei der Selbstanzeige

Wien. Ab 1. Oktober 2014 werden die Regelungen zur strafaufhebenden Selbstanzeige in zwei wesentlichen Punkten verschärft, warnt TPA Horwath in aktuellen Steuernews.

Zum einen sei eine wiederholte Selbstanzeige mit strafaufhebender Wirkung nunmehr explizit nicht mehr zulässig, zum anderen müsse – sofern die Selbstanzeige z.B. anlässlich einer Außenprüfung oder einer Nachschau erstattet wird – ein „Strafzuschlag“ entrichtet werden, um eine strafaufhebende Wirkung zu erzielen.

TPA Horwath-Partnerin Anja Cupal analysiert in einem Beitrag im News-Bereich der Kanzlei-Webseite die Details.

Link: TPA Horwath

 

Jetzt den Newsletter von Extrajournal.Net abonnieren

Täglich aktuell in Ihrer Mailbox.

Weitere Meldungen:

  1. MANZ SteuerExpress: Prozesskosten nach ärztlichem Kunstfehler, Erfolgsprämien-Zeitpunkt für Geschäftsführer, Schwerpunkte der Betrugsbekämpfer und mehr
  2. MANZ SteuerExpress: Gesangsausbildung eines Klavierlehrers, Geldrückflüsse eines Scheinunternehmens, Unentbehrlichkeit eines Arbeitszimmers und mehr
  3. MANZ SteuerExpress: Die Fortbildung einer Apothekerin, der COFAG-Zuschuss an eine GesBR, die Schweizer Pension und mehr
  4. MANZ SteuerExpress: UK-Schulbesuch als außergewöhnliche Belastung, Kündigungsschutz bei Stilllegung des Betriebs und mehr