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Recht

Österreich führt am 1. November 2014 zentrales Personenregister ein, begleitet von Notfallregeln

Wien. Österreichs „Zentrales Personenstandsregister“ rollt an: Es soll ab 1. November 2014 die Daten von über 1.500 Behörden zusammenführen und wie das gleichzeitig gestartete „Zentrale Staatsbürgerschaftsregister“ wesentlich zur Verwaltungsvereinfachung und einer höheren Servicequalität der Behörden beitragen, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Standesämter, Geburtenbücher etc. fallen weg bzw. wandeln sich: jede „Personenstandsbehörde“ kann künftig die benötigten Urkunden für die Bürger ausstellen.

Doch weil man sich des reibungslosen Starts keineswegs sicher ist, haben die Koalitionsparteien noch rasch eine Änderung des Personenstandsgesetzes und des Staatsbürgerschaftsgesetzes beantragt. Darin sind Notfallbefugnisse der Innenministerin für den Fall geplant, dass das neue System beim Start zusammenbricht oder gleich längere Zeit nicht zur Verfügung steht.

SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger und ÖVP-Abgeordneter Werner Amon wollen laut dem Bericht Vorsorge für den Fall treffen, dass es in der Anfangsphase des Betriebs des Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) und des Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) zu einem Totalabsturz der EDV-Software kommt. Bei technischen Systemen dieses Umfangs könne ein Totalausfall nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden, heißt es in den Erläuterungen. Es sei daher sinnvoll, ein Notszenario vorrätig zu haben.

Vorgesehen ist, dass Innenministerin Johanna Mikl-Leitner für den Fall, dass ein Zugriff auf die Register über längere Zeit nicht möglich ist, die vorübergehende Führung von Personenstandsbüchern verordnen kann. Die in dieser Zeit anfallenden Personenstandsdaten sollen nachgetragen werden.

Die beiden neuen Register

Ursprünglich hätten das Zentrale Personenstandsregister und Zentrale Staatsbürgerschaftsregister bereits 2013 eingeführt werden sollen, wurde aber um ein Jahr verschoben – am 1. November 2014 ist es nun soweit.

Mit der Schaffung des ZPR gehe die zentrale Führung von Personenstandsfällen und generell der Entfall der Bücherstruktur (z.B. Geburtenbuch, Ehebuch etc.) und der „klassischen“ örtlichen Zuständigkeit einher, so help.gv.at. Bürgerinnen/Bürger können künftig bei der „Personenstandsbehörde ihrer Wahl“ Urkunden ausstellen lassen und es sei nicht mehr notwendig, z.B. im Zuge einer Eheschließung bis zu drei Personenstandsbehörden (Standesämter) zu kontaktieren.

Für Eheschließungen im Ausland werde künftig kein Ehefähigkeitszeugnis mehr ausgestellt, sondern muss lediglich ein Auszug aus dem ZPR vorgelegt werden. Weiters entfällt der Urkundennachweis im Personenstandsfall (z.B. Eheschließung).

Durch Schaffung des Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) wiederum können unabhängig vom Wohnsitz überall Bestätigungen in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft ausgestellt werden.

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