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Recht

Bestimmungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts werden neu abgefasst

Wien. Die gesetzlichen Grundlagen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) beruhen noch weitgehend auf der Stammfassung des ABGB aus dem Jahr 1811. In mancher Hinsicht haben sich Rechtsprechung und Lehre mittlerweile eigenständig fortgebildet und damit vom Gesetzestext entfernt, sodass in einigen Fragen erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden ist.

Eine in einer Regierungsvorlage enthaltene gänzliche Neufassung der entsprechenden ABGB-Bestimmungen soll nun die Deckungsgleichheit der gesetzlichen Regelungen mit der Judikatur wieder herstellen.

Klarstellungen betreffen dabei u.a. die Art der Haftung der Gesellschafter einer GesbR für Gesellschaftsverbindlichkeiten und den Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse der Gesellschafter, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Link: Regierungsvorlage

 

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