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Business, Recht

Pausen-Aufzeichnungen in Betrieben werden weniger bürokratisch

Wien. Mehrere Erleichterungen bei den Arbeitszeitaufzeichnungen und weitere Maßnahmen sollen Österreichs Unternehmen eine Gesamtersparnis von über 36 Millionen Euro pro Jahr bringen, verspricht das Wirtschaftsministerium; das Sozialministerium hat seinen Sanktus gegeben.

Gemäß den ab Jänner 2015 in Kraft tretenden Änderungen im Arbeitszeitgesetz kann die Aufzeichnung von Ruhepausen künftig in deutlich mehr Fällen als bisher entfallen. Und bei Teleheimarbeitern genügt künftig eine Saldenaufzeichnung. Erleichterungen gibt es auch bei Brandschutz-, Sicherheits- und sonstigen Beauftragten.

Bisher benötigte man zur Streichung der Ruhepausen-Aufzeichnung stets eine Betriebsvereinbarung. In Zukunft kann in Betrieben ohne Betriebsrat der Entfall auch mittels Einzelvereinbarung beschlossen werden, heißt es in einer Aussendung.

Außerdem bleiben in Zukunft auch unterschiedlich lang gewählte Ruhepausen aufzeichnungsfrei. Bisher konnte die Aufzeichnung nur bei jenen Ruhepausen entfallen, die nicht über die Mindestruhezeit (30 Minuten) hinausgingen. Die aktuelle Erleichterung beseitige das Problem der bürokratischen Pausenaufzeichnung, die in den Vergangenheit immer wieder zu harten und unverhältnismäßigen Strafen geführt hat, nur weil etwa Beginn oder Ende einer Pause nicht exakt aufgezeichnet wurden, wie es heißt.

Neue Regeln bei Schichtarbeit und Kurzpausen

Bei fixen Arbeitszeiten kann die separate Aufzeichnung ganz entfallen. Anstelle der täglichen Aufzeichnungspflicht muss der Arbeitgeber nur mehr einmal pro Monat die Einhaltung der fixen Arbeitszeiteinteilung bestätigen. Der Arbeitnehmer kann im Gegenzeug einmal pro Monat die Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnung verlangen.

Weiters entfällt für Unternehmen eine Meldepflicht über Schichtarbeit und Kurzpausen gegenüber dem Arbeitsinspektor, um unnötige Verwaltungslasten und Bürokratie zu verringern.

Außendienst-, Heim- und TelearbeiterInnen

Bei Mitarbeitern, die Arbeitszeit und -ort weitgehend selbst bestimmen können oder ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben, reichen künftig Saldenaufzeichnungen. Bisher war diese Möglichkeit zusätzlich an die Voraussetzung gebunden, dass die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte verbringen, galt also nur für Außendienstmitarbeiter. Nunmehr genügt auch eine Saldenaufzeichnung für die deutlich größere Gruppe der Teleheimarbeiter. Rund 70.000 Arbeitsverhältnisse sind davon umfasst, heißt es.

Zahl der Beauftragten wird weiter reduziert

Das Paket enthält auch eine weitere Reduzierung der Zahl der Beauftragten sowie eine Streichung überschießender Regelungen im Arbeitsschutzrecht, wodurch sich die Unternehmen insgesamt bis zu 11,3 Millionen Euro pro Jahr sparen, ohne dass das Schutzniveau beeinträchtigt werde.

Aufgrund der bisherigen Doppelgleisigkeiten mit einschlägigen Landesvorschriften werden die detaillierten Regelungen für die Einrichtung einer Brandschutzgruppe gestrichen. Zudem kann die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson künftig mit jener der Präventivfachkraft zusammengelegt werden, um Doppelgleisigkeiten in der Ausbildung zu vermeiden.

Darüber hinaus muss der Arbeitsschutzausschuss in großen Unternehmen (ab 100 Beschäftigten) künftig nur mehr einmal statt zweimal verpflichtend tagen.

Link: Wirtschaftsministerium

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