Wien. Am Beispiel eines Smartphones illustrierten die Grünen jetzt im Parlament die kalte Progression: Sie beantragten – erfolglos – die sofortige Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die bekanntlich bei 400 Euro liegt. Dieser Betrag wurde vor 30 Jahren festgelegt und in dieser Zeit kein einziges Mal an die Inflation angepasst.
Nur mit der Umstellung von Schilling auf Euro wurde minimal gerundet, ärgert sich Matthias Köchl, der Sprecher der Grünen für Selbstständige. Sein Abänderungsantrag hätte eine Ziffer im Gesetz geändert: 500 Euro statt 400 Euro. „Berücksichtigt man die Inflationsrate, müsste der Betrag 700 Euro sein. Eine Anpassung der Grenze von geringfügigen Wirtschaftsgütern ist nämlich seit 30 Jahren nicht mehr erfolgt.“
Nichts geht
Köchl wäre – ganz im Sinne der vielen Ein-Personen-Unternehmen in den grünen Zielgruppen – eine schrittweise Erhöhung innerhalb von drei Jahren auf 700 Euro am liebsten. Nach der aktuellen Gesetzeslage kann z.B. ein Smartphone mit einem Preis von 499 Euro nur über fünf Jahre verteilt abgeschrieben werden – bloß dass es dann vermutlich längst nicht mehr in Gebrauch ist.
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