Wien. Eine Urhebergesetz-Novelle zur Online-Verbreitung verwaister Werke hat nun auch den Bundesrat passiert: Sie soll Bibliotheken, Museen und Archiven ermöglichen, einen größeren Bestand ihrer Werke und Exponate im Internet zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinn bringe die Vorlage Vereinfachungen bei der Klärung der Rechte an Werken, deren Rechteinhaber unbekannt oder nicht auffindbar sind. Eine große Reform des Urheberrechts soll 2015 kommen, heißt es.
Entsprechend einer EU-Richtlinie werde die rechtliche Situation verwaister Werke und deren Nutzung EU-weit geklärt. Dabei sollen nicht nur die Rechteinhaber gesucht, sondern auch eine Datenbank der Rechteinhaber geschaffen werden, hieß es in der Debatte im Parlament. Die großen Schritte, so die Abgeordneten, sollen im Urheberrecht 2015 erfolgen: Eine große Urheberrechtsreform, die dem digitalen Zeitalter entspricht, stehe noch aus.
Die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen
Justizminister Wolfgang Brandstetter sagte im Parlament, mit der Umsetzung der Richtlinie werde eine Frist gewahrt. Die Opposition kritisierte, dass öffentliche Einrichtungen (vor allem öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) bei verwaisten Werken zu viele Rechte erhalten sollen; das sei schon in der EU-Richtlinie enthalten, entgegnete der Minister laut Parlamentskorresondenz.
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