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Business, Recht

Erleichterungen bei Arbeitszeitaufzeichnungen jetzt in Kraft

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Wien. Seit  1. Jänner 2015 sind Erleichterungen bei Arbeitszeitaufzeichnungen durch Unternehmen in Kraft. Für viele Betriebe verringere sich der Verwaltungsaufwand, heißt es. Das weitere Senken des bürokratischen Aufwandes soll auch 2015 Schwerpunkt bleiben, verspricht zumindest das Wirtschaftsministerium. 

„Die Betriebe sollen einfacher wirtschaften können und mehr Zeit für ihr eigentliches Geschäft haben“, meint Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner in einer Aussendung.

Was ist neu

Gemäß den ab Jänner 2015 in Kraft tretenden Änderungen im Arbeitszeitgesetz kann die Aufzeichnung von Ruhepausen künftig in deutlich mehr Fällen als bisher entfallen. Bisher benötigte man dazu stets eine Betriebsvereinbarung. In Zukunft kann in Betrieben ohne Betriebsrat der Entfall auch mittels Einzelvereinbarung beschlossen werden.

Außerdem bleiben in Zukunft auch unterschiedlich lang gewählte Ruhepausen aufzeichnungsfrei. Bisher konnte die Aufzeichnung nur bei jenen Ruhepausen entfallen, die nicht über die Mindestruhezeit (30 Minuten) hinausgingen. Die aktuelle Erleichterung beseitige das Problem der bürokratischen Pausenaufzeichnung, die in den Vergangenheit immer wieder zu harten und unverhältnismäßigen Strafen geführt habe, nur weil etwa Beginn oder Ende einer Pause nicht exakt aufgezeichnet wurden.

 Außendienst und Teleworker

Bei Mitarbeitern, die Arbeitszeit und -ort weitgehend selbst bestimmen können, reichen künftig Saldenaufzeichnungen über die tägliche Gesamtarbeitszeit. Bisher hat diese Möglichkeit nur für Außendienstmitarbeiter gegolten. Nunmehr genügt auch bei Teleheimarbeitern die bloße Saldenaufzeichnung.

Bei fixen Arbeitszeiten kann die separate Aufzeichnung ganz entfallen. Anstelle der täglichen Aufzeichnungspflicht muss der Arbeitgeber nur mehr einmal pro Monat die Einhaltung der fixen Arbeitszeiteinteilung bestätigen. Der Arbeitnehmer kann im Gegenzug einmal pro Monat die Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnung verlangen.

Weiters entfällt für Unternehmen eine Meldepflicht über Schichtarbeit und Kurzpausen gegenüber dem Arbeitsinspektor, um unnötige Verwaltungslasten und Bürokratie zu verringern. „Das jetzt umgesetzte Paket bedeutet weniger Papier, weniger Zeitaufwand und damit weniger Kosten“, betont Mitterlehner.

Zahl der Beauftragten reduziert

Das Paket umfasst auch eine weitere Reduzierung der Zahl der Beauftragten sowie eine Streichung überschießender Regelungen im Arbeitnehmerschutzrecht, wodurch sich die Unternehmen insgesamt bis zu 11,3 Millionen Euro pro Jahr sparen sollen, ohne dass das Schutzniveau beeinträchtigt werde.

Aufgrund der bisherigen Doppelgleisigkeiten mit einschlägigen Landesvorschriften werden die detaillierten Regelungen für die Einrichtung einer Brandschutzgruppe gestrichen. Zudem kann die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson künftig mit jener der Präventivfachkraft zusammengelegt werden. Darüber hinaus muss der Arbeitsschutzausschuss (betrifft größere Unternehmen ab 100 Beschäftigten) künftig nur mehr einmal statt zweimal pro Jahr verpflichtend tagen.

Link: Wirtschaftsministerium

 

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