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Recht, Tipps

Vorsorgeservice: Anwälte und Notare starten Informationsoffensive

Rupert Wolff ©ÖRAK
Rupert Wolff ©ÖRAK

Wien. Die Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) und die Notariatskammer haben gemeinsam mit der Nationalratsabgeordneten und ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker (Mitglied in der Enquete-Kommission >Würde am Ende des Lebens<) eine Informationsoffensive angekündigt: Rechtliche Themen der Angehörigenvertretung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sollen im Rahmen eines >Vorsorgeservices< verstärkt ins Bewusstsein gerückt werden.

Geplant sind kostenlose Beratungsgespräche und Veranstaltungen von Notaren und Rechtsanwälten in jeder Bezirkshauptstadt Österreichs mit Partnerorganisationen, heißt es in einer Aussendung. Der Start der Kampagne ist für April 2015 vorgesehen und für sechs Monate angesetzt.

Die Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht haben laut einer Telefonumfrage nur zwei Prozent der in Österreich lebenden Personen. Das entspricht in absoluten Zahlen etwa 170.000 Personen. Mit einer Vorsorgevollmacht könne man zum Beispiel für den Krankheitsfall eine Vertrauensperson dazu bestimmen, in medizinischen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, bei Bankgeschäften und im Umgang mit Behörden seine Interessen zu vertreten.

„Derzeit besteht bei den Patienten ein Wissensdefizit über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten der Vorsorge. Mit dieser Initiative wollen wir dem entgegenwirken“, so Steinacker. „Die Vorsorgevollmacht soll – beispielsweise durch ein leicht verständliches Formular – einfacher und praxistauglicher werden. Ein wichtiger Aspekt der Initiative ist der Schutz der Betroffenen. Ein Beratungsgespräch ist das beste Mittel, um vor Missbrauch zu schützen und Druck auf die betroffene Person zu vermeiden“, so die Abgeordnete weiter. Gleichzeitig fordert Steinacker eine Zusammenführung der Patientenverfügungsregister, um eine Verwaltungsvereinfachung durchzuführen und die Abfrage zu vereinfachen.

Die Partner

„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht garantieren Selbstbestimmung am Lebensende. Beratung sichert dies für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb tragen die österreichischen Notarinnen und Notare gerne zur Informationsaktivität >Vorsorgeservice< zu Angehörigenvertretung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei“, so Ludwig Bittner, Präsident der Notariatskammer.

„Der Vorsorgegedanke soll im Rahmen der kostenlosen >ersten anwaltlichen Auskunft< forciert werden“, erklärt ÖRAK-Präsident Rupert Wolff. Man sei damit befasst, das Informationsangebot zu verbessern und Servicemaßnahmen zu konzipieren. „Es geht uns vor allem darum, Berührungsängste bei den Bürgerinnen und Bürgern abzubauen und das Thema stärker ins Bewusstsein zu rücken“, so Wolff.

„Jetzt selbst festlegen, was passieren soll, wenn es später nicht möglich ist, ist für jeden Bürger aktuell. So realisieren wir mit gemeinsamer Kraft die Ideen für ein würdevolles Leben am Lebensende eines jeden Mitmenschen“, so Steinacker.

Link: ÖRAK

Link: Notariatskammer

 

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