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Recht

Parlament: Präsidiale berät am 19. Februar über Verfahrensrichter für Hypo-Untersuchungsausschuss

Wien. Der Hypo-Untersuchungsausschuss wirft seine Schatten voraus: Nach der neuen Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse hat der amtierende Nationalratspräsident, aktuell also Nationalratspräsidentin Doris Bures, eine ständige Liste von Personen zu führen, die für die Funktion des Verfahrensrichters bzw. des Verfahrensanwalts in Frage kommen.

Die Liste für die laufende Gesetzgebungsperiode soll nach Beratungen in der nächsten Präsidiale festgelegt werden. Bis 6. Februar konnten interessierte JuristInnen „Bewerbungen“ abgeben. Gemeldet haben sich insgesamt 25 Personen. Davon haben sich 21 konkret für die Funktion des Verfahrensrichters oder Verfahrensanwalts bzw. für beide Funktionen beworben. Vier weitere haben keine Präferenz angegeben, berichtet Parlinkom.

Die Liste ist zu veröffentlichen und bildet die Basis für die Wahl des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts für den geplanten Hypo-Untersuchungsausschuss. Gewählt werden diese beiden Personen vom Geschäftsordnungsausschuss des Hohen Hauses auf Basis eines Vorschlags der Nationalratspräsidentin. Sowohl die nächste Präsidialkonferenz als auch die nächste Sitzung des GO-Ausschusses sind für 19. Februar anberaumt.

Die Tätigkeit

Aufgabe des Verfahrensrichters ist es, den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zu unterstützen, die Erstbefragung durchzuführen und einen Entwurf für den Endbericht des Ausschusses zu erstellen. Bestellt werden können ausschließlich pensionierte oder karenzierte RichterInnen, an deren Unbefangenheit keine Zweifel bestehen.

Der Verfahrensanwalt hat vor allem über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen und die Einhaltung der Verfahrensordnung zu wachen.

Link: Parlament

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