Wien. Die österreichischen Crowdinvesting-Plattform Conda stellt sich als Conda.eu neu auf: Crowdinvesting-Projekte aus Österreich, Deutschland und der Schweiz sollen auf dem gemeinsamen Portal vereint werden. Damit gehen auch neue Partner und eine Kapitalspritze einher. Als Rechtsberater kommen dabei in Österreich die Wirtschaftskanzlei Schönherr und in Deutschland der Münchner Wirtschaftsanwalt Dino Barkhoff zum Einsatz. Die Drei-Länder-Steuerberatung wird von TPA Horwath geleistet.
„Die neue, verbesserte Plattform und die europäische Domain sind der nächste logische Schritt, um Crowdinvesting in optimaler digitaler Form im In- und Ausland anbieten zu können“, so Conda Co-Geschäftsführer Paul Pöltner. Man ist seit Dezember 2014 in der Schweiz und in Deutschland präsent.
Neue Kapitalgeber
Nach eigenen Angaben hat man in Österreich seit März 2013 13 Crowdinvesting-Projekte erfolgreich abgeschlossen.
Ein Hauptthema der neuen Aufstellung als Conda.eu sind einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für Crowd-Investoren bzw. Crowd-Investments aller drei Ländern der DACH-Region, sagt Pöltner. Man sei bereits soweit, einen einheitlichen Vertrag für Investitionen über die Grenzen der drei Länder hinweg zu haben (bis auf die Darlehensregelungen, die länderspezifisch gehalten sein müssen: ein Conda-Investment ist ein nachrangiges Darlehen).
Bei der Sozietät Schönherr ist Anwalt und Partner Robert Bachner Berater von Conda. Bei TPA Horwath ist es Partner und Steuerberater Roland Reisch, zu dessen Spezialgebieten u.a. Finanzierungsmodelle gehören.
Link: Conda.eu