Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat seine Klagsbilanz für 2014 veröffentlicht. Von den Wachstumsraten der Verbraucherschützer kann die Wirtschaft nur träumen: Laut den Angaben wurden 2014 durch 51 Musterprozesse, 45 Verbandsklagen und 3 Sammelaktionen insgesamt 30,2 Millionen Euro erstritten, nach 14,8 Millionen Euro im Jahr 2013. Allein die neue Verbraucherschlichtung brachte nach vorläufiger Schätzung über 10 Millionen Euro, so der VKI.
Und wenn die Forderungen des VKI nach neuen Gesetzen erfüllt werden, ist all das noch gar nichts.
Der Bereich Recht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) setze sich für geschädigte Konsumenten ein und fordere unrechtmäßig kassierte Gelder von Unternehmen zurück, heißt es in der Mitteilung: Allein in den vergangenen vier Jahren konnten so durch Sammelaktionen, Musterprozesse und Verbandsklagen mehr als 55 Millionen Euro erstritten werden. Die Tendenz ist stark steigend: Rund 5 Mio. Euro im Jahr 2011 stehen 30,2 Mio. Euro im Jahr 2014 gegenüber.
Der größte Ertragsbringer aus Sicht der Konsumentenschützer (die für ihre Tätigkeit Gebühren fordern, den Löwenanteil aber – abzüglich etwaiger Anteile von Prozesskostenfinanzierern u.a. – den VerbraucherInnen zukommen lassen) war 2014 neben der Verbraucherschlichtung die Holland-Fonds-Streitigkeiten (bisher 9,7 Mio. Euro).
Systematischer Rechtsbruch im Visier
Neben der direkten Hilfe für Betroffene stehe dabei vor allem ein Ziel im Mittelpunkt: „Wir wollen verhindern, dass systematischer Rechtsbruch zu einem lukrativen Geschäftsmodell wird“, so Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Kalkulierte Gesetzesübertretungen dürfen sich nicht lohnen.“
Irreführende Beratung, unzulässige Entgelte oder falsche Zinsberechnung: In Streitfällen zwischen Unternehmen und Kunden geht es zunächst häufig um kleinere Beträge. So etwa auch im Fall der Zahlscheingebühr, die von vielen Unternehmen jahrelang unrechtmäßig kassiert wurde. Mehr als 8.000 Betroffene hätten sich im vergangenen Jahr beim VKI gemeldet und das in der Vergangenheit bezahlte Entgelt zurückgefordert. Am Ende betrug die Gesamtforderung rund 830.000 Euro. Insgesamt seien freilich von den Unternehmen Millionenbeträge einkassiert – und letztendlich nicht zurückgezahlt – worden.
„Das Problem ist, dass es derzeit nur unzureichende Instrumente gibt, um solche Gewinne abzuschöpfen und an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verteilen“, so Kolba. „Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen, die sich nicht aktiv an Aktionen beteiligt, erhält keine Entschädigung. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Entsprechende Entwürfe für eine geordnete Gruppenklage gibt es ja bereits. Bei geringen Beträgen, wo sich die Konsumenten kaum aktiv melden, wäre außerdem eine gerichtliche Abschöpfung des Unrechtsgewinnes zugunsten der klagenden Verbraucherorganisation wünschenswert. Diese kann dann Beträge verteilen bzw. vom Rest, der nicht abgeholt wird, ihre Arbeit finanzieren.“
Nähere Angaben folgen
Eine ausführliche Bilanz über die Sammelaktionen, Musterprozesse und Verbandsklagen des VKI in den Jahren 2011 bis 2014 wird ab 26. März 2015 in der Aprilausgabe der VKI-Zeitschrift Konsument bzw. online veröffentlicht.
Link: Konsument.at