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Recht

Fellner Wratzfeld & Partner berät die Hypos beim Umgang mit Heta-Schuldenmoratorium

Wien/St. Pölten. Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte (fwp) hat die Hypo NOE Gruppe Bank AG und in der Folge den Verband der Landes-Hypothekenbanken und die Pfandbriefbank (Österreich) AG bei der Reaktion auf den Heta-Schuldenstopp beraten: Es ging um die pünktliche Leistung von Zahlungen von Kapital und Zinsen an Anleihegläubiger der gemeinsamen Hypo-Pfandbriefbank.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat als Abwicklungsbehörde der Heta Asset Resolution AG (die ehemalige Hypo Alpe Adria International) als Abwicklungsinstitut am 1.3.2015 ein Schuldenmoratorium verhängt. Seitdem dürfen Verbindlichkeiten der Heta gegenüber Gläubigern mit bestimmten Ausnahmen bis 31.5.2016 nicht bedient werden.

Darunter sind auch Zahlungspflichten in Höhe von rund EUR 1,25 Mrd gegenüber der Pfandbriefbank, die aus Anleiheemissionen für die Heta stammen.

Alle Hypos zusammen

Für diese Verbindlichkeiten der Pfandbriefbank haften alle Landes-Hypothekenbanken und Bundesländer (mit Ausnahme von Wien) unbeschränkt. Um die Stabilität des Landes-Hypothekenbanken-Sektors trotz des vorübergehenden Ausfalls eines Mitglieds sicherzustellen, mussten zwischen den Mitgliedsinstituten in kurzer Zeit Vereinbarungen über die Mittelaufbringung und Zahlungsabwicklung getroffen werden, so fwp.

„Wir freuen uns, dass wir mit unserem Konzept sowohl die Stabilisierung der Pfandbriefbank erreicht haben und dieses nach Anordnung neuartiger Maßnahmen der FMA auch in kurzer Zeit strukturiert und umgesetzt werden konnte“, so fwp Partner Markus Fellner. Das Team von fwp bestand außerdem aus Rechtsanwalt Christian Thaler und Associate Benedikt Kessler.

Link: fwp

 

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