Wien. Ein von den Justizsprechern Johannes Jarolim (SPÖ), Michaela Steinacker (ÖVP) und Georg Vetter (Team Stronach) eingebrachter Initiativantrag im Nationalrat will die in der Praxis aufgetretenen Unklarheiten bei der Anwendung des Untreuetatbestands beseitigen. Dabei wird der Tatbestand aus Wirtschaftssicht entschärft – was unter anderem den Wünschen den Sparkassen entgegenkommen würde.
Untreue als Vermögensschädigung durch Missbrauch einer Rechtsmacht setzt demnach voraus, dass der Inhaber dieser Rechtsmacht durch sein Handeln unmittelbare rechtliche und nicht bloß wirtschaftliche Folgen für den Rechtsmachtgeber auslöst. Geht es nach dem Drei-Parteien-Antrag, dann liegen damit Fälle der indirekten Stellvertretung oder auch der Ausübung der Treuhandschaft außerhalb des Tatbestands, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Bloße Vermögensgefährdung reicht nicht
Der Missbrauch wiederum werde als objektiv unvertretbarer Gebrauch der Rechtsmacht definiert; zudem stellt der Antrag klar, dass bloße Vermögensgefährdung zur Erfüllung des Untreuetatbestands nicht ausreicht.
Zuletzt haben sich einige Institutionen des Wirtschaftslebens, darunter die Industriellenvereinigung (IV) und der Sparkassenverband, für eine Entschärfung ausgesprochen. Die Novellierung sei notwendig, um die massiven bestehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, so Michael Ikrath, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes: Wann der Tatbestand der Untreue erfüllt ist, sorge in der Praxis zunehmend für Unklarheiten. Die aktuelle Rechtsauslegung durch die Staatsanwaltschaften führe zu oft dazu, dass Entscheidungsträger aus Furcht vor drohenden juristischen Konsequenzen, wirtschaftliche Entscheidungen – die immer auch Risikoentscheidungen sind – nur mehr zögerlich, nach Einholung von Gutachten zur Absicherung, oder überhaupt nicht mehr treffen.
Vernünftiges unternehmerisches Handeln dürfe nicht im Vorhinein mit dem Untreue-Tatbestand stigmatisiert werden, so die Sparkassen: Dies gelte nicht zuletzt auch für viele Kreditentscheidungen, „auf die die Unternehmen Anspruch haben und für die die aktuelle Rechtsunsicherheit ein unzumutbares Handicap darstellen“, so Krath.
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