Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die VAV Versicherung wegen vier Klauseln in deren Unfall-Versicherungsbedingungen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab den Verbraucherschützern nun recht.
Eingeklagt wurde u.a. eine Regelung, die eine nachträgliche Erhöhung der Prämie bzw. Reduktion der Versicherungssumme vorsah. Auch eine Klausel, derzufolge die Verweigerung einer Obduktion für die Versicherung zu Leistungsfreiheit führt, wurde beanstandet, so der VKI. Der OGH hat diese und weitere Klauseln nunmehr rechtskräftig für gesetzwidrig und nichtig erklärt.
Weitere Klagen
Es besteht in der Branche „weiterhin Handlungsbedarf“, so VKI-Jurist Thomas Hirmke: „Der VKI wird sich aus diesem Grund auch in Zukunft verstärkt mit Versicherungsbedingungen beschäftigen und verbraucherfeindliche Klauseln mit Verbandsklage angreifen.“
Link: VKI