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Recht

CHSH punktet beim Europäischen Gericht in Sachen AUA-Kauf durch Lufthansa

Kristoferitsch, Huber, Kofler-Senoner ©CHSH
Kristoferitsch, Huber, Kofler-Senoner ©CHSH

Luxemburg/Wien. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Europäische Gericht (EuG) beide Rechtsmittel, die Niki im Zusammenhang mit dem Erwerb von Austrian Airlines durch Lufthansa eingelegt hat, abgewiesen. Die damalige Verkäuferin ÖIAG (mittlerweile ÖBIB) hatte sowohl beim Bieterverfahren als auch beim Verfahren vor dem EuG die Sozietät CHSH zur Seite.

Das EuG – es ist grob ausgedrückt die 1. Instanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) – erließ zwei Urteile zu diesem Themenkomplex: Es ging einerseits darum, ob der negative Verkaufspreis, den Lufthansa zahlte, eine verbotene Beihilfe darstellte. Dies verneinte das EuG.

Im Hinblick auf das Zusammenschlussverfahren stellte sich andererseits in einem zweiten Prozess die Frage von wettbewerbsrechtlich relevanten negativen Effekten eines solchen Zusammenschlusses. Auch dies wurde von den Luxemburger Richtern verneint.

„Wir freuen uns sehr, dass das EuG in Luxemburg mit beiden Urteilen vollinhaltlich unsere Rechtsansicht geteilt und die Richtigkeit unserer von Anfang an getätigten Analysen bestätigt hat“, freut sich Hans Kristoferitsch, Partner im Europarechts Team von CHSH.

„Es ist ein schöner Erfolg, dass nach mehreren Jahren ein so großes Projekt zu einem auch von >höchster europarechtlicher Autorität< bestätigten erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte“, so Bernhard Kofler-Senoner, Kartellrechtspartner.

Das Team

Dem CHSH-Team für die EuG-Verfahren gehörten die beiden im EU-Recht tätigen Partner Hans Kristoferitsch und Stefan Huber, Kartellrechtspartner Bernhard Kofler-Senoner sowie Univ.-Prof. Peter Lewisch an.

Link: CHSH

 

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