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Recht

Brandstetter für Österreich vor UN-Menschenrechtsrat

Wien. Österreich unterzieht sich jetzt zum zweiten Mal seit 2011 der allgemeinen Staatenprüfung (UPR) beim UN-Menschenrechtsrat in Genf. Dabei wird alle fünf Jahre die gesamte Lage der Menschenrechte in einem Land beurteilt. Justizminister Wolfgang Brandstetter war Leiter der österreichischen Delegation, unterstützt vom Menschenrechtsexperten Prof. Manfred Nowak, der lange auch für die UNO tätig war.

In seinem Eröffnungsstatement betonte Brandstetter die lange Tradition Österreichs bei der Förderung der Menschenrechte, heißt es weiter: „Österreichs menschenrechtliches Engagement war schon immer geprägt von Dialog und Kooperation. Gerade der Dialog mit der Zivilgesellschaft liegt uns sehr am Herzen. Daher haben wir die Zusammenarbeit mit Vertretern der Zivil-NGOs seit der letzten Staatenprüfung weiter intensiviert.“

Herausforderungen durch Flüchtlingsbewegungen

In seiner Rede ging Brandstetter auch auf die aktuellen Herausforderungen durch die Flüchtlingsbewegung ein. Bezogen auf seinen eigenen Kompetenzbereich hob der Justizminister in diesem Zusammenhang die Verschärfung des Straftatbestandes der Verhetzung hervor, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft tritt.

Damit könne man in Zukunft Minderheiten und benachteiligte Gruppen noch besser vor Hass und Hetze schützen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Hassbotschaften beispielsweise über soziale Netzwerke im Internet unkontrolliert verbreiten können“, so Brandstetter. Im Bereich Strafvollzug betont er vor allem die geplanten Reformen im Maßnahmenvollzug. Auf Basis der über 100 Empfehlungen einer Arbeitsgruppe soll bis zum Frühjahr 2016 ein eigenes Maßnahmenvollzugsgesetz erarbeitet werden. Zentrale Punkte seien die Einhaltung des vom EGMR geforderten Abstandsgebots sowie die moderne Betreuung in justizeigenen Therapeutischen Zentren.

Link: Justizministerium

 

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