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Business, Recht, Veranstaltung

Öffentliche Auftragsvergabe: Deadline April 2016 rückt näher

©ANKÖ
©ANKÖ

Graz. Die EU gibt den Fahrplan vor: Bis April 2016 muss die EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe in nationales Recht umgesetzt werden. Lediglich für die elektronische Vergabe wird ein wenig mehr Zeit eingeräumt: Zentrale Beschaffungsstellen wie zum Beispiel die BBG müssen ihre Auftragsvergaben ab April 2017 elektronisch abwickeln, alle anderen öffentlichen Stellen spätestens ab Oktober 2018. Die Notwendigkeit, sich mit den Änderungen durch die e-Vergabe zu befassen, haben aber viele bereits erkannt: Rund 90 Teilnehmer waren der Einladung des Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) zum Vergabedialog Steiermark in Graz gefolgt, um sich über die elektronische Vergabe zu informieren.

Vergaberechtsexperte Matthias Öhler von Schramm Öhler Rechtsanwälte erklärte dabei, welche Phasen der Beschaffung e-Vergabe genau umfasst: Von der Bekanntmachung von Aufträgen über die Übermittlung von Ausschreibung- und Teilnahmeunterlagen bis hin zur Abgabe der Angebote, der Zuschlagserteilung und der sonstigen Kommunikation zwischen Auftraggebern und Bietern müsse künftig alles auf elektronischem Weg erfolgen.

Die EU erhofft sich davon mehr Wettbewerb sowie Einsparungen in Höhe von fünf bis 20 Prozent, da Papier-, Druck- und Portokosten wegfallen. „E-Vergabe ist überhaupt keine Hexerei, doch wir empfehlen, sich möglichst früh damit vertraut zu machen“, so Öhler. Das verhindere Probleme in letzter Minute und ermögliche außerdem, jetzt schon von den Vorteilen der e-Vergabe zu profitieren.

Einfacher, effizienter und transparenter soll es werden

„Die e-Vergabe hat das Ziel, die Vergabe zu vereinfachen und gleichzeitig Effizienz und auch Transparenz zu steigen“, sagte Gerfried Weyringer, Rechtsexperte der steirischen Wirtschaftskammer. Schließlich wird bei Vergabeplattformen jeder Verfahrensschritt genau dokumentiert.

Weyringer zufolge ist zwar auch eine müdliche Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und Bieter weiterhin möglich – „aber nur sofern sie keine wesentlichen Bestandteile des Vergabeverfahrens betrifft und ausreichend dokumentiert wird“. Bei der Angebotsabgabe sind nur dann Ausnahmen vom elektronischen Weg vorgesehen, wenn zum Beispiel ein Modell vorgelegt werden muss.

Schon jetzt wird die e-Vergabe schon immer öfter genutzt. Über die e-Vergabeplattform des ANKÖ wurden in den ersten drei Quartalen heuer bereits 360 Verfahren abgewickelt. Das sind 2,5mal so viele wie im gesamten Vorjahr. Das Volumen der auf diese Weise heuer vergebenen Aufträge liegt bei insgesamt 150 Millionen Euro.

Link: ANKÖ

Link: Schramm Öhler

 

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