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Recht

Weniger Ausgaben, mehr Einnahmen bei der Justiz

Wien. Im Budgetentwurf für den Bereich Justiz sind geringfügig geringere Ausgaben veranschlagt. Er könne damit gut leben, so Justizminister Wolfgang Brandstetter, der weitere Gebührensenkungen in ausgewählten Bereichen ankündigt.

Wichtige Reformvorhaben wie etwa die Neuordnung im Maßnahmenvollzug oder Erweiterungen bei Haftanstalten seien trotz des strikten Budgetkurses gesichert. Während sich auch die Abgeordneten der Regierungsparteien zufrieden mit dem Entwurf zeigten, kritisierte die Opposition vor allem die Höhe der Gerichtsgebühren und sprach in diesem Zusammenhang von einer Überfinanzierung der Justiz, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die Budgetpositionen

Im Einzelnen sind im Budgetentwurf für den Bereich Justiz im allgemeinen Finanzierungsvoranschlag Aufwendungen (Ausgaben) in der Höhe von 1,30 Mrd. Euro veranschlagt, was gegenüber dem Jahr 2015 eine Verminderung um 3,9 Mio. Euro bedeutet. Die Einzahlungen (Einnahmen) betragen 1,02 Mrd. Euro und sind damit um 40 Mio. Euro höher als im letzten Jahr.

Laut Ergebnisvoranschlag machen die Einnahmen aus dem Titel der Rechtsprechung mit 976,5 Mio. Euro den höchsten Anteil aus. Als größter Posten bei den Ausgaben schlägt sich im Ergebnisvoranschlag die Rechtsprechung (819,39 Mio. Euro) zu Buche, in den Strafvollzug fließen 448,58 Mio. Euro, die Zentralstelle erhält 93,77 Mio. Euro.

Die Einschätzung der Politik

Der Justizminister sei mit den Vorgaben des Finanzministers gut umgegangen, befand ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker, die das Budget auch unter dem Aspekt der Stärkung der Rückfallprävention begrüßte. Neben der finanziellen Absicherung von Neustart hob sie die Erhöhung der Transferzahlungen für die Vereine der Sachwalterschaft und der Patientenanwaltschaft als positiv hervor.

Durch hohe Gerichtsgebühren sei die Justiz überfinanziert, kritisierte hingegen FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan, die Gebühren sollten bloß eine Gegenleistung und keine versteckte Steuer sein, gab er mit Blick auf die Grundbuchseintragungsgebühr zu bedenken und forderte eine grundlegende Durchforstung dieses Bereichs.

Heftige Kritik an der Budgetpraxis im Justizministerium übte Albert Steinhauser (Grüne). Auszahlungen und Einzahlungen würden bewusst unter dem tatsächlichen Wert angesetzt, mit Budgetwahrheit habe der Voranschlag wenig zu tun; die Gebühren seien höher als die Kosten der Gerichte, der Finanzminister hole sich 40 Mio. Euro aus dem Justizbudget, um das allgemeine Budget zu sanieren. Dieses Geld fehle dann den Justizanstalten, die keine Mittel für die Resozialisierung oder den Kampf gegen Radikalisierung haben, so Steinhauser.

Die Gebühren seien zu hoch, stellte auch Christoph Hagen (Team Stronach) fest, wobei er argumentierte, den Zugang zum Recht würden sich nicht mehr alle leisten können, sodass viele Menschen aufgrund der hohen Kosten auf den Gang zum Gericht verzichten.

Brandstetter will Gebühren senken

Er sei bei allen Reformvorhaben im Einvernehmen mit dem Finanzminister und komme mit dem Budget gut zurecht, betonte Justizminister Wolfgang Brandstetter und zeigte sich dabei zuversichtlich, dass es mit den nun veranschlagten Mitteln gelingen werde, wichtige Projekte wie die Neuordnung des Straf- und Maßnahmenvollzugs umzusetzen.

Kritik an der Höhe der Gebühren wies der Ressortchef mit dem Argument zurück, dass die Justiz angesichts der hohen Kosten im Strafvollzug sehr wohl auf Einnahmen angewiesen sei. Brandstetter erinnerte in diesem Zusammenhang allerdings an die Abschaffung beziehungsweise Senkung von Gerichtsgebühren im Bereich des Familienrechts und kündigte weitere Reduzierungen im Außerstreitverfahren, bei Unterhalts- und Pflegschaftssachen sowie bei Firmenbucheintragungen an.

Link: Parlament

 

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