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Recht

OGH erläutert Sorgfaltspflicht eines Website-Betreibers

Wien. Die Kanzlei BKP macht in einer aktuellen Rechtsinformation auf ein OGH-Urteil aufmerksam, das einen interessanten Aspekt der „gebotenen Sorgfalt“ beim Betrieb einer Website beleuchtet: Strafrechtlich relevante Kommentare müssen gelöscht werden – aber wie schnell?

Werden auf einer Website Inhalte veröffentlicht, die den Straftatbestand der üblen Nachrede, Beschimpfung, Verspottung oder Verleumdung erfüllen, so hat der Inhaber diese unverzüglich ab Kenntnis zu entfernen, so BKP: Geschieht dies nicht, so hat der Betroffene Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung.

Worum es geht

Im konkreten Fall hat ein User auf der Website eines Politikers einen Dritten beschimpft. Der Website-Betreiber kam der daraufhin eingehenden Löschungsaufforderung zwar nach, aber erst am nächsten Tag (da er sich zuvor juristischen Rat einholen wollte). Dem Dritten war das nicht schnell genug, er klagte.

Die 1. und 2. Instanz kamen zu dem Schluss, dass die Vorgangsweise des Website-Betreibers zulässig war; daraufhin ging die Sache vor den OGH. Zum Ergebnis, den konkreten Erwägungen und der Bedeutung für ähnliche Situationen findet sich Näheres auf der BKP-Website.

Link: BKP

 

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