Wien. Am 2. März 2016 um 10h hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine öffentliche Verhandlung zur Registrierkassenpflicht angesetzt. Drei Unternehmer bzw. -innen haben gegen die umstrittene Regelung geklagt.
Bekanntlich ist seit 1. Jänner 2016 vorgeschrieben, dass Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro eine manipulationssichere Registrierkasse einsetzen und für jede Kundentransaktion einen Beleg erstellen müssen, den der Kunde zu erhalten hat.
Nach dem Termin im im VfGH-Verhandlungssaal erfolgen nicht öffentliche Beratungen der Verfassungsrichter, eine Entscheidung wird für den 2. März nicht erwartet.
Link: VfGH